Lübbener Str. 22: Junger Familie mit Kleinkind droht Zwangsräumung, weil Vermieter Wohnung leer verkaufen will

Cecilia, der 15 Monate alte Elyas und Yaser sollen per Räumungsklage aus ihrer Wohnung geworfen werden.

Cecilia, Yaser und ihr 15 Monate alter Sohn Elyas sollen durch Kündigung und Räumungsklage aus ihrer Wohnung in der Lübbener Str. 22 geworfen werden. Die zur Verwaltung bevollmächtigen Söhne des Vermieters, darunter ein Richter am Sozialgericht, möchten die Wohnung leer verkaufen und bringt die Familie in eine existenzielle Notlage. Wir fordern die Brüder auf, die Räumungsklage zurückzunehmen.

 

Früher gab es ein gutes Verhältnis zum Vermieter

Cecilia zog zusammen mit einer weiteren Mieterin im Jahr 2011 in die Wohnung. Sie beschreibt das Verhältnis zu ihrem Vermieter als entspannt und vertrauensvoll und völlig unproblematisch.

Engagement für Geflüchtete wird zum Start für die Familie

Cecilia arbeitete 2016 in der Turnhalle Wrangelstraße 98 als ehrenamtliche Helferin. Wir alle erinnern uns, dass die Turnhalle damals als Notunterkunft für Geflüchtete genutzt werden musste, viele von uns haben da geholfen, und wir erinnern uns an die schwierigen Lebensverhältnisse in der Turnhalle.

Cecilia lernte bei dieser Arbeit Yaser kennen. Yaser stammt aus Mossul im Irak, wo er als Kfz Mechaniker arbeitete. Er musste 2015 vor dem IS fliehen und kam nach langer Flucht schließlich über Schwerin nach Berlin – in die Turnhalle in unserem Kiez.

Cecilia und Yaser wurden ein Paar, und kurze Zeit später wurde Cecilia schwanger. Natürlich hat Yaser Cecilia oft besucht, und über die Beziehung zu Yaser kam es zum Streit mit der anderen Mieterin der Wohnung, die dann im Oktober 2016 auszog. Soweit eigentlich das ganz normale Leben, wie es eben so spielt.

Cecilia, der 15 Monate alte Elyas und Yaser zuhause.

Wir wollen Cecilia, Yaser und Elyas als Nachbar*innen behalten!

Cecilia und Yaser hatten es nicht leicht. Durch die 2015 völlig überlasteten Behörden sind Yasers irakische Papiere bei der Übersendung von Schwerin nach Berlin verloren gegangen, wodurch sich das gesamte Asylverfahren, die Integrationskurse und auch die Vaterschaftsanerkennung nochmal erheblich verzögert hat. Heute hat er subsidiären Schutz, sein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung als Vater eines deutschen Kinds wird gerade bearbeitet, er hat Orientierungs- und Deutschkurse absolviert und macht jetzt eine Umschulung zum Kfz-Mechatroniker.

Die Söhne des Vermieter kündigen den Mietvertrag

Zum ganz normalen Leben gehört leider auch, dass Cecilias schon älterer Vermieter schwer krank geworden ist, und deshalb 2016 seine beiden Söhne zur Verwaltung seiner Wohnungen in der Lübbener Str. 22 bevollmächtigte.

Leider handelten die Söhne nicht so, wie es Cecilia aus dem bis dahin guten Mietverhältnis erwartet hätte: Anstatt die andere Hauptmieterin aus dem Vertrag zu entlassen, sollte Cecilia nun auch ausziehen. Der Bitte, Yaser als Untermieter anzuerkennen, wollten sie nur nachkommen, wenn Cecilia gleichzeitig eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten unterschrieben hätte. Ihn als Vater des gemeinsamen Kindes als Untermieter anzuerkennen, lehnten sie mit dem Hinweis ab, er sei weder Ehepartner noch Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Cecilia und Yaser sind verlobt, heiraten wollen sie, können es aber wegen fehlender Papiere aus dem Irak noch nicht tun. Cecilia ließ sich vom Mieterschutzverein beraten, und Yaser zog in die Wohnung ein, was Cecilia den zur Vermietung bevollmächtigten Brüdern auch mitteilte. Diese kündigten ihr (und der anderen Mieterin, die gerne aus dem Mietvertrag möchte) zum 31.01.2018, und als Cecilia Widerspruch einlegte, strengten sie die Räumungsklage an, die am 26.06.2018 vor dem Amtsgericht Friedrichshain-Kreuzberg verhandelt werden soll.

Cecilia, Yaser und Elyas sollen aus der Wohnung, damit sie mit Maximalgewinn verkauft werden kann.

In einem Gespräch mit Cecilia sagten die beiden Söhne des Vermieters, die Wohnung solle ‚leer‘ – also ohne Mieter – verkauft werden. Darauf deutet auch hin, dass eine durch den Tod einer älteren Mieterin freigewordene Wohnung des Vermieters in der Lübbener Str. 22 offenbar gerade ‚leer‘ verkauft worden ist – das Angebot auf Immoscout24 ist jedenfalls deaktiviert worden. Darauf deutet auch hin, dass einem weiteren Mieter im Haus wegen ‚unerlaubter Untervermietung‘ gekündigt wurde – obwohl er nach eigener Aussage eine mündliche Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung hatte.

Niemand kann sagen, wie der alte Vermieter von Cecilia gehandelt hätte. Aber seine beiden Söhne wollen die Wohnungen im Haus offenbar möglichst mit Maximalgewinn verkaufen. Rechtlich gesehen können sie das wohl tun, obwohl das Haus Lübbener Str. 22 zum sozialen Erhaltungsgebiet ‚Luisenstadt‘ gehört. Hier ist die Umwandlung von Mietshäusern in einzelne Eigentumswohnungen aus gutem Grund zumindest genehmigungspflichtig. Das Haus Lübbener Str. 22 ‚gehört‘ aber einer Eigentümergemeinschaft, besteht also sowieso schon aus einzelnen Eigentumswohnungen. Aber: Die beiden Brüder könnten sozial verantwortlich handeln. Sie könnten die Wohnung einfach weiterhin an Cecilia als Hauptmieterin mit Yaser als Untermieter vermieten – wirtschaftliche Verluste wegen Mietrückständen hat es nämlich nie gegeben.

Drohende Obdachlosigkeit abwenden – Mietvertrag erhalten!

Cecilia hat sich an die soziale Wohnhilfe gewandt. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass sie und ihre Familie im Falle einer erfolgreichen Räumungsklage von akuter Obdachlosigkeit bedroht sei.

Einer der beiden Brüder, ist Richter am Sozialgericht Berlin. Er sollte wissen, dass mit seinem Handeln eine Familie, die es sowieso schon nicht leicht hat, in eine echte soziale Bedrohungslage gerät.

Wir fordern die Brüder auf, die Räumungsklage zurückzunehmen, stattdessen die andere Mieterin der Wohnung ihrem Wunsch gemäß aus dem Vertrag zu entlassen und Cecilia als Hauptmieterin einzusetzen.

Wir wollen Cecilia, Yaser und Elyas als Nachbar*innen behalten und stehen zusammen!

Kundgebung am Mittwoch, 20. Juni 2018 um 18 Uhr vor dem Haus, Lübbener Str. 22, 10997 Berlin-Kreuzberg. Kommt alle! Zeigen wir unsere Solidarität für die junge Familie: Cecilia, Yaser und Elyas sollen unsere Nachbarn bleiben!

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Medienecho

2 Kommentare zu “Lübbener Str. 22: Junger Familie mit Kleinkind droht Zwangsräumung, weil Vermieter Wohnung leer verkaufen will

  1. Steff

    Das ist so bitter – gerade ein Richter sollte doch ein ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit und Fairness an den Tag legen. Ich wünsche der Familie eine schöne Zukunft in dieser Wohnung – Glück, Liebe und Zuversicht und werde selbstverständlich am Mittwoch unterstützen und da sein!

  2. Andrea

    HIer schreibt eine der EigentümerInnen/BewohnerInnen der Lübbener Str 22. Es stimmt, dass wir seit 20 Jahren eine EigentümerInnenGemeinschaft sind, aber wir sind ganz normal verdienende Menschen und wohnen (fast) alle selbst hier. Zum Glück haben wir unsere Wohnungen gekauft, denn so kann uns niemand verdrängen. Es ist unfassbar, dass nun langjährige MieterInnen aus unserem Haus verdrängt werden sollen, weil die Söhne von E. Beyler die sozialen Ideen ihres Vaters nicht fortsetzen, sondern den MegaKapitalismus und die Wohungsnot der Stunde ausnutzen! Ich als Bewohnerin und Miteigentümerin dieses Hauses werde das nicht zulassen und mich mit aller Kraft dafür einsetzen, damit wir dieses aggressive Gebaren stoppen können. Wir möchten, dass Cecila, Yaser. Elyas und auch Moni unsere liebgewonnenen Nachbarn bleiben!!