Zum Glück: HG/M99 wird vorerst nicht geräumt!
Das Landgericht ordnet ein Gutachten an
Die Räumung am 22. September konnten abgewendet werden. Das Landgericht folgte nicht dem Beschluss des Amtsgericht, das Räumungsschutz für HG kategorisch abgelehnt hatte. Jetzt muss per Gutachten Sicherheit darüber hergestellt werden, ob HG eine Räumung überstehen würde oder nicht. Laut Beschluss des Landgerichts bestehen „hinreichende Ansatzpunkte“ nun zu klären, ob HG eine Räumung überstehen würde, wobei der „Schutz von Leib und Leben“ zu gewährleisten sei.
Neuer Wohnladen steht ab Mai 2017 bereit, Zwischenzeit ungeklärt
Hans Georg Lindenau (HG) wird Ende Mai 2017 in einen neuen Wohnladen umziehen. Er unterschrieb einen Mietvertrag mit der Hausverwaltung Kontor, wodurch er ab 2. Mai 2017 regulärer Mieter des Laden im Haus Falckensteinstraße 46 wurde. Der Zweck des Mietverhältnisses ist ausdrücklich der Betrieb eines „Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf“. HG bleibt also im Kiez.
Doch bis Mai 2017 ist es noch lange hin und HG hat keine Wohn-Alternative für die Zeit bis zum möglichen Umzug. HG ist deshalb nach wie vor akut von der Zwangsräumung aus dem jetzigen Wohnladen bedroht. Leider beharrt der Hausbesitzer trotz der greifbaren Lösung auf die Räumung.
Hans Georg Lindenau würde eine Räumung nicht überstehen
Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass der Vermieter nun trotz der greifbar nahen Lösung, und der umfassenden Unterstützung, darauf besteht, das M99 zu räumen. Seine Ärzte raten dringend davon ab, HG aus seinem Wohnumfeld zu räumen. Er würde einen so extremen Rauswurf psychisch nicht überstehen. In dieser Situation wird HG auch von prominenten Kreuzberger Politiker*innen unterstützt, die sogar private finanzielle Bürgschaften anboten, sollte dies notwendig sein. Der Hauseigentümer Hellmann wurde von seinem Anwalt Wollmann zuletzt komplett ins Aus manövriert. Auch die Presseöffentlichkeit zeigt kein Verständnis mehr für dessen harte Linie.