Ist HG nur noch Verhandlungsmasse? – Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 20. September 11 Uhr

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PRESSEERKLÄRUNG ZUR PRESSEKONFERENZ
Dienstag 20. September 11 Uhr, Manteuffel Str. 99

HG hat längst eingesehen, dass er keine Zukunft in den Räumen des M99 hat. Er hat einen gültigen Räumungstitel gegen sich – auch wenn der Prozess der dazu geführt hat, äußerst unfair ausgefochten wurde – akzeptiert er diesen Titel. Er weiß, dass er hier raus muss, und darum hat er intensiv nach neuen Möglichkeiten gesucht, seinen Wohnladen irgendwo anders an geeigneter Stelle weiterzuführen. Tatsächlich hat HG seit Ende der 1980er Jahre immer nach Räumen gesucht, die geeigneter wären, als das völlig verwinkelte M99, in dem überall Stufen und Treppen sind, was für ihn bedeutet, dass er sich nicht barrierefrei bewegen kann. Er blieb hier nie, weil er unbedingt hier sein wollte, sondern weil er nicht anders konnte. Es ist über viele Jahre nicht gelungen, einen Wohnladen zu finden, der seinen Bedürfnissen entsprach: Barrierefreiheit, Bezahlbarkeit, die Erlaubnis Wohnen und Laden zu kombinieren und einen langen Zeithorizont, der ihm die Perspektive zur Entwicklung gibt.

Wir von Bizim Kiez haben unsere Unterstützung längst darauf konzentriert, einerseits für HG eine neue Bleibe zu organisieren und andererseits gegen den ausgeübten Druck standzuhalten. Mit großem Aufwand und intensiven Gesprächen ist es uns jetzt endlich gelungen, geradezu ideale Räume für HG zu finden. Er hat den neuen Laden bereits angemietet: Ab Mai 2017 kann er in der Falckensteinstr. 46, parterre, rechts einziehen. Die Grundlage für das Mietverhältnis ist die Bereitschaft der „Stiftung Umverteilen„, HG aufzunehmen, denn das Haus ist im Besitz der Stiftung. Einige Bewohner*innen und der Stiftungsgeber haben sich schließlich persönlich dafür eingesetzt, dass HG die Räume angeboten bekommt und der Vorstand hat in einer Sondersitzung darüber positiv entschieden, so dass der Hausverwalter gleich am nächsten Tag mit HG den Vertrag unterzeichnen konnte.

Im engen Immobilienmarkt von Kreuzberg stellt es ein unfassbares Glück dar, einen geeigneten Laden, noch dazu in einer so besonderen Lage zu bekommen. Alle anderen vielfachen Versuche etwas aufzutreiben scheiterten erwartungsgemäß. Es ist im regulären Immobilienmarkt schlichtweg unmöglich, für einen behinderten, politischen Querkopf mit starker Neigung zum autonomem Lebensstil und dem Bedarf von Assistenzanwesenheit, Räume zu finden. Selbst Frau Ehlichmann, die eingeschaltete Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk, hatte dafür eine extrem pessimistische Einschätzung. Zitat: „Die Wahrscheinlichkeit passende Räumlichkeiten für Herrn Lindenau im Bezirk zu finden tendiert gegen Null “.
Mit gemeinsamen Kräften der ganzen Bizim Kiez Nachbarschaft haben wir es dennoch geschafft.

HG kann also im Mai 2017 umziehen und das Haus endlich verlassen, in dem er seit Jahren vom Vermieter gedrängt, verklagt, gemobbt und nach wie vor bedroht wird. Damit gibt er schließlich als letzter renitenter Mieter ein Haus verloren, dass nach seinem Auszug komplett gentrifiziert sein wird, d.h. wo keine früheren Mieter*innen mehr wohnen werden = 100% Verdrängung. Der Eigentümer hat dafür gesorgt, dass wieder ein Stück Kreuzberg verloren geht. Wieder ein Investor, der freie Bahn hat, nach der Sanierung aller Wohnung kräftig die Mieten anzuheben. Der deutschen Gesetzgebung und Förderung von Modernisierung sei dank – der totale Austausch der Mieterschaft kann vollzogen werden.

Der Vermieter hat also gewonnen und HG hat verloren. Muss jetzt wirklich auch noch HGs Existenz zerstört werden, weil der Vermieter darauf besteht, dass HG 6 Monate, bevor der Umzug möglich ist, auf die Straße gesetzt wird? HG wird als selbstständiger und leider prekär lebender Ladenbetreiber mit 57 Jahren direkt in die Obdachlosigkeit gedrängt!
Der Anwalt der Eigentümerfamilie Hellmann Herr Wollmann hat immer wieder gesagt und sogar geschrieben „Wir sind doch keine Unmenschen.“
Wir fragen, was soll diese Aussage bedeuten, wenn nun trotz der greifbaren Lösung, die harte Linie, der HG schon seit Jahren ausgesetzt ist, durchgezogen wird? Was soll daran menschlich noch verständlich sein, einen behinderten, hilfebedürftigen und dazu noch weitgehend kooperierenden Mieter derart brutal rauszuwerfen.

Wenn es glaubhaft sein soll, dass der Vermieter HG nicht zerstören will, warum treibt er dann permanent den Preis für eine Einigung hoch? Das letzte Angebot, die Zwischenzeit für HG zu gestalten, umfasste folgende Punkte:

  • Räumung des Wohnladens am 20. September (heute)
  • Einlagerung aller Möbel und Waren im Keller bis Mai, ohne Zugang für HG

Wir fragen: Wo soll HG in der Zwischenzeit wohnen? Wovon soll er ein halbes Jahr lang leben? wie soll seine gesundheitliche Versorgung organisiert werden? HG hat mehrere ärztliche Gutachten angebracht, in denen dringend davor gewarnt wird, ihn in eine Phase der Wohnungslosigkeit zu drängen, da er das psychisch nicht überstehen würde. Darum konnte HG dieses Angebot nicht annehmen.

Politiker aus dem Bezirk haben sich nun in dieser verfahrenen Situation erneut eingeschaltet. Sie appellierten mit deutlichen Worten direkt an den Eigentümer.
»Wir appellieren deshalb eindringlich an Sie, Herrn Lindenau bis dahin weiteren Räumungsaufschub zu gewähren und auf eine Räumung aus den Räumen in der Manteuffelstraße 99 zu verzichten, so lange bis der Umzug in die neuen Räume möglich ist.«
Der gemeinsame und prominent unterzeichnete Brief der drei MdBs, 2 MdAs und der Bezirksbürgermeisterin wurde bereits gestern veröffentlicht.

Auch an diesem Tag wird noch weiter über einen neuen möglichen Räumungsvergleich verhandelt, auch wenn die Anwälte es jetzt auf die Entscheidung beim Amtsgericht haben ankommen lassen. Gegen die Räumung am 22. September haben die Anwälte Räumungsschutz für HG beantragt. Gegen dessen Schutzbedürftigkeit argumentiert Anwalt Wollmann wie folgt:

  • HG habe beim ersten Räumungsvergleich am 3. August freiwillig dem Auszugstermin 20. September zugestimmt, an welchen er sich nun nicht halten würde.
    Tatsächlich hat HG dem ersten Räumungsvergleich nur unter akutem Druck und in höchster Zwangslage zugestimmt und nicht „freiwillig“. Er selbst hat das bei der letzten PK absolut deutlich gemacht.
  • Weiter habe HG überhaupt keinen neuen Mietvertrag, sondern wolle diesen nur vortäuschen – was schlicht falsch ist.
    Der unterschriebene Mietvertrag einschließlich einer von der Hausverwaltung Kontor eidesstattlich beglaubigten Aussage liegen vor.
  • Außerdem läge keine Schutzbedürftigkeit vor, die sich über den Gesundheitszustand begründen ließe. Das sehen sämtliche Ärzte anders, deren fachliches Urteil wohl eher zutreffen dürfte. Außerdem muss HG permanent mit Assistenzen betreut werden, was nur durch das Aufrechterhalten seines außergewöhnlichen Ladenbetriebs geleistet werden kann.

Die Entscheidung des Amtsgericht liegt vor und doch gehen die Verhandlungen weiter, denn beide Seiten haben bereits angekündigt, gegen jedes Urteil des Amtsgerichts erneut Rechtsmittel einzubringen. Damit geht die Entscheidung im Eilverfahren ans Landgericht und in der Zwischenzeit suchen die Anwälte weiter nach einem Räumungsvergleich. Heute, mit der Entscheidung des Amtsgerichts, wissen wir, dass HG für diese Verhandlung nun die schlechteren Karten zugewiesen bekommen hat.

Das Landgericht hat umfassend gegen HG entschieden (Beschluss gegen HG als PDF). Es sieht keine Schutzbedürftigkeit des Mieters und hält den Rauswurf für vertretbar, weil diverse staatliche Institutionen bereitstünden, ihn aufzunehmen. Außerdem wären die Räume ohnehin als Laden angemietet, in dem das Wohnen nie vorgesehen gewesen sei.
Wir haben dieses Urteil so nicht erwartet und halten es für schockierend. Sie erleben die Nachbarschaft in tiefer Enttäuschung vor der Gerichtsbarkeit. Wir fragen: Wie kann ein dermaßen wenig mitfühlendes Urteil im Namen des Volkes gesprochen werden?

Kann dieser Wahnsinn nicht endlich aufhören? Wir haben das Gefühl, dass es hier nicht mehr um den Menschen Hans Georg Lindenau geht, sondern nur noch darum, als Gewinner angesehen zu werden. HG ist aber nicht nur Verhandlungsmasse und dieser Konflikt ist nicht nur eine juristische Spielerei. Die Lösung liegt doch auf der Hand und sie sollte von Fairness und Menschlichkeit gezeichnet sein:
Lasst HG im M99 bei der bestehenden Miete über den Winter kommen, lasst ihn seine eigene Gastherme im Parterre einbauen, damit er warm Wasser und Heizung hat und alles ist gut. Im Mai wird er raus sein und wird den Zuständen in der Manteuffelstraße 99 keine Sekunde nachtrauern. Das wäre die lang ersehnte friedliche Lösung.

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