Worum geht es bei dem Gutachten, das vom Landgericht im Fall HG/M99 angefordert wird

Eine faktisch unrichtige Aussage des Anwalts Ernst Cornelius Wollmann, der im Auftrag des Hauseigentümers Frederick Hellmann agiert, ist die Quelle für einige Gerüchte, denen wir entgegenwirken möchten. Leider haben einige Medien Wollmann entsprechend einer DPA-Meldung einfach zitiert, ohne die Faktenlage zu checken und auf die Falschaussage hinzuweisen.

Wollmann sagte laut Meldung, es gäbe jetzt, nach dem Beschluss des Landgerichts (LG), der den Beschluss des Amtsgerichts von zwei Tagen zuvor aufhob, zwei Möglichkeiten: „Die Räumung könne eingestellt oder Lindenau eingewiesen werden.“

Das ist schlicht nicht korrekt. Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten und diese beiden sind die unwahrscheinlichsten. Diese Aussage zeigt, wie verengt der Gegenanwalt Wollmann über HG denkt, und es zeigt darüber hinaus, dass dieser Mann den Fall immer noch nicht verstanden hat.

Das Gutachten soll klären: Kann HG Lindenau geräumt werden?

Das Gutachten soll überprüfen, ob die ärztlich angeratene „Erhaltung der Wohnsituation“ im M99 bestehen bleiben soll, weil andernfalls eine „Bedrohung von Leib und Leben“ für HG bestünde. Es wird also nicht geprüft, ob HG irre ist, um ihn wegzusperren, sondern ob es ihm zugemutet werden kann, geräumt zu werden, noch vor dem möglichen Umzug im Mai. Es geht also nur um eine Einschätzung seines mutmaßlichen Zustandes unter der Bedingung, dass er bereits aus dem M99 geräumt wäre. Für diesen Fall wurde ihm attestiert, dass er wahrscheinlich in eine depressive Krise fallen würde, in der es zu suizidalen Tendenzen kommen könnte. Es liegen außerdem reichlich Bestätigungen vor, die aussagen, dass HG voll geschäftsfähig ist.

Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten, wie es nach der Erstellung des Gutachtens im Fall HG/M99 weitergehen kann. Die beiden vom Anwalt genannten sind die unwahrscheinlichsten. Zunächst gilt, wie auch immer das Gutachten ausfällt, das vom Landgericht bestellt wurde, das Landgericht kann anschließend entscheiden, was es für richtig hält. 

Dies sind die möglichen Optionen, wie es weitergehen kann:

  • HG Lindenau wird attestiert, dass die Räumung nicht zugemutet werden kann, dann kann dem Antrag auf Räumungsschutz stattgegeben werden und Lindenau würde bis höchstwahrscheinlich bis Ende Mai nicht geräumt werden. Dies wäre die Ideallösung, weil dies die friedliche Lösung darstellen würde.
  • Auch wenn Lindenau eine Gefährdung für Leib und Leben attestiert wird, kann es sein, dass der Aufschub nur für ein paar Wochen gültig ist. Dann würde vermutlich vom Eigentümer nochmals vor dem möglichen Umzug in die bereits angemieteten neuen Räume, eine neue Räumung beantragt. Das wäre die dümmste Möglichkeit, aber RA Wollmann ist wirklich alles zuzutrauen.
  • Wenn das Gutachten so ausfällt, dass bei Herrn Lindenau keine Gefährdung für Leib und Leben festgestellt wird und ihm deshalb eine Räumung zugemutet werden kann, dann stünde schon bald wieder ein neuer Räumungstermin an. 
  • Hingegen ist eine von RA Wollmann geäußerte „Zwangseinweisung“ von Lindenau nicht denkbar, denn das zu überprüfende Attest sagt ja, dass gerade der Erhalt der bestehenden Wohnsituation die Grundlage dafür ist, dass Lindenau psychisch stabil bleibt. 

Wir hoffen, dass die Medien dieses Detail zukünftig weniger fehlerbehaftet darstellen.