HG braucht Aufschub, bis er in den neuen Laden umziehen kann
Es gibt eine erfreuliche Entwicklung im Verdrängungsfall HG/M99 in der Manteuffelstraße 99:
Alle zusammen haben es geschafft für Hans Georg Lindenau einen alternativen Wohnladen aufzutreiben, den er Ende Mai 2017 beziehen kann: In Kreuzberg, barrierefrei, bezahlbar, in wohlwollendem Alternativumfeld.
Damit wäre der Fall friedlich gelöst, wenn der Vermieter jetzt nicht darauf bestehen würde, dass HG noch vor einem möglichen Umzug in den neuen Laden, seinen jetzigen Wohnladen verlassen müsste.
Ein erneuter Räumungstermin ist für den 22. September gegen den schwer behinderten Rollstuhlfahrer angekündigt. Der Vermieter Hellman besteht laut Anwalt Wollmann darauf, dass HG die Räume des Wohnladens, die er bisher bewohnt, verlässt. Das muss unbedingt verhindert werden, denn HG hat für die Zwischenzeit absolut keine Wohnalternative!
Dieses Beharren auf Räumung ist unmenschlich und unangemessen!
Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass der Vermieter nun trotz der greifbar nahen Lösung, darauf besteht, das M99 zu räumen. Unser Nachbar HG Lindenau würde damit direkt in die Obdachlosigkeit gestoßen. Seine Ärzte raten dringend davon ab, HG aus seinem Wohnumfeld zu räumen, da seine Existenz damit unmittelbar bedroht wäre. Er würde einen so extremen Rauswurf psychisch nicht überstehen.
Wir appellieren darum eindringlich an das Amtsgericht, HG nun Räumungsaufschub zu gewähren bis er in die neuen Räume umziehen kann. Sie haben dieses rechtliche Instrument, um Mieter vor der Willkür von Vermietern zu schützen. Nutzen Sie das Recht zum Schutz unseres Nachbarn!
Vermieter hält sich nicht an sein Wort.
Anwalt Wollmann schrieb in einer E-Mail an Bizim Kiez (am 3. Aug 2016):
„Die Intention mit Herrn Lindenau eine friedliche, für beide Seiten akzeptable Lösung zu erzielen, stand stets im Focus meiner Mandanten. Das Interesse die Existenz des Herrn Lindenau zu vernichten, bestand seitens meiner Mandanten zu keinem Zeitpunkt. Meine Mandanten sind, wie gesagt, keine Unmenschen.“
HG braucht nun nur noch ein halbes Jahr Aufschub. Er muss in seinem jetzigen Wohnladen über den Winter kommen und dann zieht er freiwillig aus. Wenn er vor dem möglichen Umzug aus dem M99 geräumt wird, ist das ein klarer Wortbruch des Vermieters!
Anwalt Wollmann antwortete auf die neue Situation statt mit menschlichem Entgegenkommen, mit einem unannehmbaren „Angebot“:
- HG soll den Wohnladen am 20.9.2016 verlasen und räumen.
- HG darf all seine Sachen (Waren und Möbel) im Keller bis Mai 2017 einlagern.
- Drei benannte Personen bekommen Zugang zum Keller (HG selbst nicht).
HG hat dieses unverschämte Angebot natürlich abgelehnt. Eine Räumung stünde aber ja so oder so an. Die Gegenseite lässt es jetzt also drauf ankommen, wie das Gericht entscheidet.
Die Gastherme muss umgebaut werden, damit HG heizen kann
Im Moment hat HG keinen Zugang zu seiner Gastherme, die er selbst auf eigene Kosten eingebaut hat. Damit hat er weder Warmwasser, noch kann er heizen. HG hat bereits alles vorbereitet, dass die Therme vom bereits geräumten 1. OG in seinen Laden nach unten umgebaut werden kann. Doch der Vermieter verhindert den Handwerkern den Zugang zum Ausbau der Gastherme.
Wir fordern darum den Vermieter unmissverständlich auf:
Lassen Sie HG seine Gastherme im EG einbauen und lassen Sie ihn das seit über 30 Jahren angestammte M99 weiter nutzen, bis er im in den neuen Laden umziehen kann. Sie haben den Rechtsstreit doch bereits gewonnen und HG wird ihr Haus verlassen. Ihn jetzt auch noch in die Obdachlosigkeit zu drängen, ist zutiefst unmenschlich.