Aufruf der Wrangelstr. 66 – Vorkaufsrecht des Bezirks – Wir brauchen eure Unterstützung!


Liebe Unterstützer_innen und Interessierte
einer sozialen Stadt von unten

Vorkaufsrecht des Bezirks endlich nutzbar machen

Kommt alle zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und
Quartiersmanagement, Mieten des Bezirks Friedrichshain/Kreuzberg

Wann: Mi, 21.10.2015 –  Zeit: 18:00
Wo:  Yorckstr. 4-11, BVV Saal, davor und auf der Straße


 

 

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Seit Juli diesen Jahres bemühen wir uns als Mieter_innen des Hauses Wrangelstr. 66 darum, den Verkauf der Wohnungen, in denen wir seit Jahren und Jahrzehnten leben, zu verhindern und uns für einen Milieuschutz einzusetzen, der mehr ist als nur schöne Worte auf buntem Papier.

Nun ist uns ein erster Teilerfolg gelungen: Für die Eintragung des Verkaufs der Wohnungen im Grundbuchamt darf der Bezirk nun ein Wörtchen mitreden. Und nicht nur ein kleines, sondern ein ziemlich gewichtiges: Er kann den Deal des Verkäufers, Mietwohnungen in einem Milieuschutzgebiet gewinnbringend in Eigentumswohnungen umzuwandeln, platzen lassen.

Ob es dazu kommt, wird maßgeblich von der Stimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten abhängen. Der Ausschuss tagt das nächste Mal am 21.10.2015, also am Mittwoch.

Der Bezirk ist entscheidend. Er muss sich jetzt dazu entschließen, dem geplanten Verkauf der Wohnungen zu widersprechen und den Weg frei zu machen für eine Übertragung des Hauses in eine öffentliche Trägerschaft. Damit könnte er ein Zeichen setzen gegen Privatisierung, Spekulation und Verdrängung und für den Erhalt bestehender Mieter_innenstrukturen in seinen Kiezen.

Ihr könnt unterstützen, den Verkauf zu verhindern, das kommunale Vorkaufsrecht anzuwenden und Milieuschutz endlich wahr zu machen. Kommt alle zur Ausschusssitzung am kommenden Mittwoch! Bringt Freunde mit, Transparente, gute Laune und ein bisschen Zeit, um den Verantwortlichen eure Meinung zur Umwandlung eurer Wohnungen in Eigentumswohnungen, gegen Privatisierung und Verdrängung in euren Kiezen zu sagen.

 


 

Politik: Öffentliche Sitzung – Ausschuss für Stadtentwicklung –
BVV21. Oktober @ 18:0022:00

Tagesordnunsgpunkt Ö 6.1

Drucksache – DS/1845/IV

Betreff: Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten durch Ankauffonds endlich nutzbar machen
Status: öffentlich
Ursprung aktuell
Initiator: B’90/Die Grünen Vorsteherin
Verfasser: 1. Weeger, Andreas
2. Schwarze, Julian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art: Antrag Beschluss
Beteiligt: DIE LINKE
PIRATEN
Bezirksverordnete Zinn

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, erneut an den Berliner Senat heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass dieser die Bezirke strukturell und finanziell durch die Errichtung eines Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei strategisch bedeutsamen und zentralen Grundstücken sowie zwecks Sicherung bezahlbarer Mieten unterstützt. Auf diesen Ankauffonds könnten die Bezirke, zum Beispiel in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Ankaufsfall zurückgreifen – analog zur Drucksache „Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen“ (DS/0929/IV). Der Senat soll diese Unterstützung in ein Regelverfahren überführen, um eine Gleichbehandlung der Bezirke zu gewährleisten.

Mittlerweile hat der Senat durch den Erlass der Umwandlungsverordnung zum Ausdruck gebracht, dass er nun ebenfalls Handlungsbedarf bei der um sich greifenden Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sieht. Genau wie durch die Umwandlungsverordnung könnte der Senat durch einen schnell verfügbaren Ankauffonds Milieuschutzgebiete wieder zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklungspolitik machen.

Vorreiter hierbei sind Hamburg und München, die zwar nur wenige Häuser tatsächlich kaufen, jedoch eine glaubwürdige Option für einen solchen Aufkauf zum Verkehrswert aufgebaut haben. Deshalb können in den meisten Fällen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannte Abwendungsvereinbarungen ausgehandelt werden, die den Mieterinnen und Mietern Schutzrechte sowie preiswerte Mieten gewähren, die ohne diese Möglichkeit – bei einem normalen Verkauf – nicht gesichert werden könnten. Der Kauf durch die öffentliche Hand und zum Verkehrswert wird durch diese Vereinbarungen abgewendet, im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer zu mehr Mieterschutz.

Wichtig bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts und der Errichtung des Fonds ist die Ausgestaltung der Verfahren und Geschwindigkeit der Mittelfreigabe. Soll ein glaubwürdiges Ankaufszenario aufgebaut werden, muss der Fonds über Entscheidungsmechanismen verfügen, die die Untersetzung einer Finanzierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts möglich macht. Für alle anderen notwendigen Schritte muss ebenfalls noch genügend Zeit verbleiben, weshalb die reine Entscheidung zur Finanzierung deutlich schneller erfolgen können muss. Auf diese Weise würden die Bezirke mit Hilfe des Landes in die Lage versetzt, die notwendige Finanzierung für einen Aufkauf innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können. Bisher ist dies aus mangelnden Finanzmitteln der Bezirke und aus haushaltstechnischen Gründen im Regelfall nicht möglich.

 Begründung:

Dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat der Senat zur Androhung und Ausübung des Vorkaufsrechts Unterstützung zugesichert. Dies begrüßt die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg ausdrücklich. Um diese Möglichkeit als Instrument einer gestaltenden Stadtentwicklungspolitik nutzen zu können, muss sie jedoch in ein geeignetes Standardverfahren überführt werden.

Denn das Vorkaufsrecht muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Darin liegt das Problem: Die Bezirke sind nicht in der Lage, in diesem kurzen Zeitraum die notwendige Finanzierung bereitzustellen bzw. mit Partnern zu organisieren. In der regulären Haushaltswirtschaft der Bezirke ist es nahezu unmöglich das Vorkaufsrecht der Gemeinde innerhalb der Zweimonatsfrist auszuüben. Die Bezirke verfügen nicht über ausreichende Mittel, um so große Summen in ihren Haushalten für Aufkäufe zu reservieren. Für einen eigenen Haushaltstitel in den Bezirkshaushalten zum Ankauf von Grundstücken fehlt schlicht das Geld. Daneben müssen größere Grundstückskäufe auch immer noch einmal durch das Abgeordnetenhaus von Berlin genehmigt werden. Somit scheitert die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts in der Praxis bisher meist an den kurzen Fristen und den finanziellen Möglichkeiten der Bezirke.

Deshalb ist die Konstruktion eines speziellen Ankauffonds mit verschlankten Entscheidungsmechanismen zur kurzfristigen Bereitstellung der Finanzmittel durch die Landesebene eine Möglichkeit, wirksam und glaubwürdig eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Bezirke anzukündigen, wenn die Landesebene nicht dazu bereit ist, den finanziellen Spielraum der Bezirke selbst grundsätzlich und in größerem Umfang auszudehnen.

Unter den derzeit gegebenen Bedingungen wissen Eigentümerinnen und Eigentümer genau, dass es sich bei Überlegungen zum Vorkaufsrecht der Bezirke nur um leere Drohungen handeln kann, da die Bezirke niemals in der Lage sind, so schnell so große Summen bereitzustellen.

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6895