#LeaveNoOneBehindNowhere: Wir unterstützen die Forderung nach einem 10-Punkte-Soforthilfeplan für obdachlose und wohnungslose Menschen
Wir unterstützen die Forderung nach einem 10-Punkte-Soforthilfeplan: Obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte schützen jetzt!
In der Nachbarschaftsinititive Bizim Kiez sind wir bestürzt darüber, dass nach wie vor den Menschen, die in Sammelunterkünften und auf der Straße leben, die Möglichkeit zur Einhaltung des Abstandsgebots verwehrt wird. Gleichzeitig stehen Hotels und Ferienwohnungen leer. Bundesweit haben sich Hunderte in Sammelunterkünften mit dem Corona-Virus infiziert, noch mehr sind unter menschenunwürdigen Bedingungen in Massenquarantäne. Eine Katastrophe mit Ansage. Es macht wütend, dass ein rot-rot-grüner Senat so wenig Initiative zeigt. Wir fordern (auch bereits am 25.März in einer Pressemitteilung): Obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte müssen jetzt geschützt werden – noch kann die drohende Katastrophen verhindert werden!
Darum unterstützen wir selbstverständlich die drängenden Forderungen aus dem „10-Punkte-Soforthilfeplan“. Er wurde entwickelt von Menschen aus der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen und Vertreter*innen von AK Wohnungsnot, Berliner Obdachlosenhilfe, Bündnis Solidarische Stadt, Flüchtlingsrat Berlin und We’ll Come United Berlin und Brandenburg.
Als Bizim Kiez haben wir deren im Folgenden dokumentiertes wichtiges Positionspapier als Unterstützerin mit-unterzeichnet.
Erstveröffentlicht wurde es bei http://www.wohnungslosentreffen.de/berlin-10-punkte-nothilfeplan.html.
2020.04.22. BERLIN – 10 Punkte Soforthilfeplan
#LeaveNoOneBehindNowhere
Obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte schützen jetzt – drohende Katastrophen verhindern!
1. Das Problem
In Berlin sind mindestens 50.000 [Beleg 1] wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte in zwangsgemeinschaftlichen Massenunterkünften untergebracht. Weitere tausende Menschen sind obdachlos auf der Straße: 1.976 wurden in der sogenannten „Nacht der Solidarität“ am 29.01.2020 erfasst, die tatsächliche Zahl ist weitaus höher, weil viele obdachlose Menschen nicht aufgefunden wurden oder sich bewusst der Zählung entzogen haben.
Auf der Straße lebende Menschen sind im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine medizinisch hoch gefährdete Bevölkerungsgruppe mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem. Verschärfend kommt hinzu:
- Die Essensversorgung durch Tafeln und Suppenküchen ist stark reduziert,
- Einnahmen durch Flaschensammeln, Betteln oder Zeitungsverkauf sind kaum noch zu erzielen,
- Hygieneregeln sind so gut wie gar nicht einzuhalten.
- Weil Einrichtungen geschlossen sind, fehlen Duschgelegenheiten
- Der Zugang zu WLAN und Internet und das Aufladen von Smartphones ist kaum noch möglich, die Kommunikation wird extrem eingeschränkt.
- Rassistische Übergriffe gegen Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte und ohne Obdach haben sich nach Berichten von Opfern vermehrt.
„Stay at home!“ ist für auf der Straße lebende Menschen nicht möglich. Eine Übertragung von Corona-Viren ist durch die besonderen Bedingungen in den Einrichtungen für untergebrachte wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte kaum einzudämmen, Sammelunterkünfte sind in dieser Situation eine Katastrophe.
Die Kältehilfe und Massenunterkünfte für Wohnungslose mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte bieten keinen ausreichenden Pandemie-Schutz. Sie dienen im Gegenteil sogar als Brandbeschleuniger zur rapiden Virusverbreitung. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsküchen, Speisesäle und gemeinsame Sanitäranlagen sind in dieser Situation unzumutbar. Die Unterbringungen auf engstem Raum verunmöglichen die Corona-Verordnung von Berlin umzusetzen z.B. einen Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.
Quarantänemaßnahmen in zwangsgemeinschaftlichen Massenunterkünften, die damit einhergehende Gefahr der weiteren Ausbreitung des Virus unter den Bewohner*innen und die daraus resultierenden berechtigten Ängste der betroffenen Menschen sind ein soziales Pulverfass, in dem massive (Re)Traumatisierungen, Gewalttaten und Übergriffe drohen.
Auf der anderen Seite gibt es aus der Zivilgesellschaft viele spontane, kreative und unkonventionelle Ansätze, obdachlose Menschen zu unterstützen. Das sollte unterstützt aber auch kritisch begleitet werden. Was nützt der beste Gabenzaun, wenn es keine Unterbringung im Einzelzimmer gibt?
Seit unserer gemeinsamen Pressemitteilung Menschenleben schützen! Massenunterkünfte auflösen! Wohnungen statt Lager! vom 07.04.2020 [Beleg 2] ist in Berlin wenig passiert.
Politik, Verwaltung, Träger der Wohnungslosenhilfe und die Zivilgesellschaft sind aufgefordert, jetzt gemeinsam zu handeln. Wir haben den Eindruck, dass viele Menschen, die in Politik und Behörden Verantwortung tragen, in diesen Krisenzeiten einfach abgetaucht sind, statt erreichbar zu sein und Initiative zu ergreifen.
Wir können nicht warten, bis die Zahl der Ansteckungen in den Massenunterkünften und auf der Straße explodiert und wohnungslose Menschen aufgrund ihrer besonderen Lebenslage mit dem Tod bedroht sind und somit der bisherige Erfolg der Pandemiebekämpfung für alle in Frage gestellt wird.
Das bisherige Krisenmanagement des Senats für Sammelunterkünfte und Obdachlosenunterbringung hat schwerwiegende Mängel, wie zahlreiche Beispiele zeigen.
Fallbeispiele verfehltes Krisenmanagement.pdf
Gemeinsamer Brief der Kältehilfe-Einrichtungen in Berlin.pdf
2. Was jetzt zu tun ist
Wir möchten mit unserem 10 Punkte Plan konkret erläutern, was in Berlin jetzt geschehen muss, um obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte umgehend zu schützen.
1. Das Infektionsschutzgesetz gilt auch für obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus!
Deshalb sind alle Menschen, die ohne Obdach auf der Straße oder in Sammelunterkünften mit Gemeinschaftsbädern und/oder -küchen leben, krisenbedingt sofort in Wohnungen, registrierten Ferienwohnungen oder Businessappartments unterzubringen. Die Lagerpflicht für Geflüchtete muss sofort aufgehoben werden (vgl. § 49 Abs. 2 AsylG).
Falls diese Wohnungen und Appartements nicht ausreichen, sind die Menschen möglichst in Hotels mit Appartmentstruktur (individuelle Bad- und Küchenausstattung in Aparthotels), ggf. auch in Hotels mit Zimmern mit eigenem Bad unterzubringen, dabei muss eine niedrige Bewohner*innendichte pro Hotel gewährleistet werden.
Eine umfassende Versorgung ist sicherzustellen, dazu gehört im Bedarfsfall auch eine betreute Drogenabgabe. Für wohnungslose oder obdachlose Menschen mit Behinderungen müssen barrierefreie Ferienwohnungen, Businessappartments oder Hotels garantiert werden. Vorrangig müssen besonders vulnerable Personengruppen und Familien in Appartments untergebracht werden. Alle Unterbringungsformen müssen menschenwürdige und angemessene Qualitätsstandards mit Blick auf Ausstattung, Bausubstanz, Hygiene u.a. erfüllen und unter der Prämisse „Keine Profite mit der Not der Menschen“ angemietet werden.
2. Einzelunterbringung statt Mehrbettzimmer
Das Festhalten am Zusammenlegen nicht in einer Partnerschaft oder Familie zusammenlebender Personen in Doppel- und Mehrbettzimmern in der Corona-Krise verstößt gegen das Abstandsgebot. Alleinstehende dürfen daher nur in Einzelzimmern bzw. -appartments untergebracht werden. Dies schreibt auch der am 16.04.2020 veröffentlichte „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ des Bundesarbeitsministeriums BMAS als Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte ausdrücklich vor: „Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen. Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige statthaft. Es sind zusätzliche Räume zur frühzeitigen Isolierung infizierter Personen vorzusehen.“ [Beleg 3]
3. Individuelle Quarantänen statt Gesamtquarantänen
Wenn in Sammelunterkünften Quarantänemaßnahmen nötig werden, dann sind diese stets als individuelle Einzelquarantänen für Erkrankte und ihre identifizierten Kontaktpersonen in abgeschlossenen Wohneinheiten und Appartments zu realisieren. Zwangs-Quarantänen für komplette Unterkünfte sind unbedingt zu vermeiden, weil sie die Ausbreitung des Virus noch befördern können, statt sie zu begrenzen. Es ist nach § 30 IFSG auch rechtlich unzulässig, Kranke, Ansteckungsverdächtigte und Gesunde gemeinsam in einer Sammelunterkunft für Flüchtlinge unter Quarantäne zu stellen. [Beleg 4] Siehe dazu ausführlich das Positionspapier des Flüchtlingsrates Berlin, „Infektionsschutz und Quarantänemaßnahmen für Geflüchtete in Sammelunterkünften menschenrechtskonform umsetzen“ [Beleg 5]
4. Kältehilfe übergangsweise fortführen
Kältehilfe ist für Zeiten der Pandemie ungeeignet. Die Kältehilfe ist aber als Notlösung so lange weiter zu führen und zu finanzieren, bis die Menschen in Wohnungen, Appartments oder zumindest Hotels untergebracht werden können. Dabei gilt: Die Einrichtungen müssen auch tagsüber offen stehen und den Corona-bedingten Verhaltensregeln angepasst werden. Besondere Teilgruppen (Frauen, Menschen mit Hund, Familien, Alkohol- und Drogenabhängige, psychisch Kranke und Behinderte usw.) sind dabei zu berücksichtigen. Mitarbeiter*innen der Kältehilfe sollen bei der Umsetzung der Vorschläge eingebunden und auch bei veränderten Angeboten weiter beschäftigt werden.
5. Schutz von obdachlosen und wohnungslosen Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte und Mitarbeiter*innen sicherstellen
Auch Haupt- und ehrenamtlich Arbeitende in den Einrichtungen müssen geschützt werden. Das betrifft die Ausrüstung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung, die Aufklärung über Gefahren sowie der Schutz vor Überlastung. Eine angemessene Bezahlung ist zu gewährleisten.
6. Rahmenbedingungen schaffen
Senat und Abgeordnetenhaus müssen die Finanzierung dieser Maßnahmen sicherstellen (Rettungsschirm für wohnungslose Menschen) und soweit nötig die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Sozialsenatorin muss zusammen mit den Stadträt*innen der Bezirke, den Trägern der Wohnungslosenhilfe und Trägern der Unterbringungen von Geflüchteten die inhaltliche Koordinierung übernehmen und die erforderliche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung bereitstellen.
Wir sind uns der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Land Berlin bewusst. Allerdings ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Integration für die Lenkung und Führung zuständig – insbesondere in der Krise. Die Bezirksämter mit ihren Verwaltungen sind in einer ausführenden Position. Die Verantwortung, ein Soforthilfeprogramm zu entwickeln und umzusetzen, darf nicht auf die Bezirke abgewälzt werden.
Die von SenIAS seit zwei Jahren vorbereitete „Gesamtstädtische Steuerung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen“ muss unverzüglich umgesetzt werden. Schon Im r2g-Koalitionsvertrag von 2016 wurde die Entwicklung einer gesamtstädtischen Steuerung zur bedarfsgerechten Unterbringung von Wohnungslosen unabhängig von ihrer Herkunft als Richtlinie des Regierungshandelns vereinbart. [Beleg 6] Um Qualitätsstandards sicherzustellen und schneller und effizienter auf Notsituationen hinsichtlich der Unterbringung reagieren zu können, sollte das zentrale Belegungsmanagement bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales liegen. Der im Juni 2018 gefasste Senatsbeschluss [Beleg 7] ist bis heute nicht realisiert worden. Die Planungen der Arbeitsgruppe sind laut Zeitplan längst abgeschlossen. Die sofortige Umsetzung ist als Krisenmaßnahme überfällig.
7. Krisenstab einrichten zur Umsetzung von Hilfemaßnahmen
Die Sozialsenatorin muss jetzt einen Krisenstab einberufen, um die notwendigen Maßnahmen mit Bezirksbürgermeistern, Sozialstadträten und LAF abzustimmen. Träger der Wohnungslosenhilfe, der Unterbringungen von Geflüchteten, Wissenschaftler*innen, und Initiativen und Gruppen der Selbstvertretung Wohnungsloser mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte sollen zur fachlichen Unterstützung hinzugezogen werden. Ziel soll es sein sich über die Lage, die Probleme und den Hilfebedarf zu informiert, schnell geeignete Lösungen im Sinne unseres Positionspapiers umzusetzen und dabei transparent und öffentlich zu agieren.
8. Lösungsstrategien entwickeln
Auch unkonventionelle und unübliche Lösungsstrategien zum Schutz der Menschen sollen aufgenommen, geprüft und bei Eignung vorbehaltlos umgesetzt werden. In der „Nacht der Solidarität” Ende Januar 2020 waren mehrere tausend Menschen eingebunden. Diese Bereitschaft zum Engagement könnte reaktiviert werden.
9. Problembewusstsein und Transparenz bei den Einrichtungen
Von Problemen in den Einrichtungen haben wir erst durch Hilferufe der dort Untergebrachten erfahren. Daher fordern wir: Träger, Einrichtungen, Projekte der Wohnungslosenhilfe dürfen Probleme nicht verschweigen, sondern müssen regelmäßig und transparent über die Umsetzung der Corona-Regeln, auftretende Probleme und benötigte Unterstützungsbedarfe berichten.
10. Berichterstattung zur Lage der obdach- und wohnungslosen Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte in Berlin
Wir benötigen eine regelmäßige, wöchentliche koordinierte und transparente Berichterstattung des Senats und der Bezirke zur Situation obdachloser und wohnungsloser Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte angesichts der Corona-Pandemie.
Recht auf Wohnen – Bezahlbare Wohnungen für alle
Unsere grundlegende Forderung nach angemessenen und bezahlbaren Wohnungen für alle bleibt davon unberührt. Sie muss während und nach der Krise umgesetzt werden, denn eine eigene Wohnung ist ein Menschenrecht und notwendige Voraussetzung der Gesundheitsvorsorge.
Der Regierende Bürgermeister fordert von den Berliner*innen: „Jetzt geht es darum, zusammenzustehen und diese Krise gemeinsam zu bewältigen.“ [Beleg 8]
Wir sagen: Das gilt auch für obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Migrations- oder Fluchtgeschichte! Seien Sie solidarisch!
3. Autor*innen
Mitgewirkt an diesem Positionspapier haben neben der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen Vertreter*innen folgender Organisationen und Initiativen (alphabetisch): AK Wohnungsnot, Berliner Obdachlosenhilfe, Bündnis Solidarische Stadt, Flüchtlingsrat Berlin und We’ll Come United Berlin und Brandenburg.
4. Kontakt
siehe: Selbstvertretung wohnungsloser Menschen
5. Unterstützer*innen (Stand 23.4. 12 Uhr, wird auf der Seite der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen fortlaufend erweitert und ergänzt)
Aktive aus der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen
AK Wohnungsnot
Allmende
Amaro Foro e.V.
Armutsnetzwerk
AWO Bayouma Haus
AWO Notübernachtung für Frauen
Be an Angel
Berliner Obdachlosenhilfe
Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Berliner Wohnungslosenparlament in Gründung
Bündnis Mietenwahnsinn
Bündnis Solidarische Stadt
BürgerGenossenschaft Südstern e.V.
Corasol
Der Paritätische Berlin
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Ehrenamtliche und Bewohnerinnen der Winternotübernachtung für wohnungslose Frauen Großbeerenstraße
Flüchtlingsrat Berlin
GloReiche Nachbarschaft
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V. (ISD)
Kiezanker 36 – Familien-und Nachbarschaftszentrum im Wrangelkiez
Klik e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Geflüchtete und Migrant_innen e.V.
Kreuzberger Stadtteilzentrum
Margit Mayer, em. Professorin für Politikwissenschaften, FU Berlin
Menschen aus der Initiativgruppe ‚Soziale Vielfalt im Möckernkiez‘
Migrationsrat Berlin
Moabit hilft
Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V.
Nachbarschaftsinitative Bizim Kiez
Nachbarschaftsinitiative Ratiborstraße und Umgebung
Obdachlosen Uni
OraNostra
RAW.Kulturensemble
Robert Schwind, Vorsitzender AWO Berlin-Spree-Wuhle e.V.
Robert Trettin, stellv. Sprecher der Nationalen Armutskonferenz
Schlafplatzorga
Solidarity City Berlin
Stadtteilarbeit Reichenberger Kiez
Stadtteilbüro Friedrichshain
Staub zu Glitzer (Performance an der Volksbühne 2017)
We‘ll Come United Berlin und Brandenburg
Women in Exile
xart splitta e.V.
Zusammenleben Willkommen/Refugees Welcome International