Mietrecht Urteil – Kündigung wegen nur zweimonatigen „inszenierten“ Mietrückstand – obsolet!
Urteil zu Mietrückständen
Mietern darf nicht mehr fristgemäß gekündigt werden, wenn sie binnen zwei Monaten ihre Schuld begleichen. Das entschied ein Berliner Gericht.
Wie oft mussten wir schon dokumentieren, dass Mieter*innen fristlos gekündigt wurde, weil die Miete über zwei Monate nicht auf dem richtigen Konto landete? Oft geschieht das als Verdrängungstaktik im Zusammenhang mit dem mehrfachen Wechsel der Hausverwaltung nach dem Verkauf eines Hauses, so dass Mieter*innen sehr leicht den Überblick verlieren, wohin sie das Geld überweisen sollen.
Doch das geht so nicht urteilte das Landgericht Berlin. Wenn die Mieter*innen innerhalb kurzer Zeit den Mietrückstand ausgleichen, darf ihnen nicht gekündigt werden.
Wenigstens das!
Was ist mit 3 x verstäten Mietzahlung aber immer weit vor dem 10.des Monats
Ich sage es euch , fristlose kündigung ,danach Räumungsklage und raus bist Du nach fast 15 Jahre
Bekannte Doku :Miete rauf Mieter raus
mit Phoenix Spree Deutschland und eine besondere Richterrin geht die Rechnung auf
#hierwohntwiderstand