Mietrecht Urteil – Kündigung wegen nur zweimonatigen „inszenierten“ Mietrückstand – obsolet!

Urteil zu Mietrückständen

Mietern darf nicht mehr fristgemäß gekündigt werden, wenn sie binnen zwei Monaten ihre Schuld begleichen. Das entschied ein Berliner Gericht.

Wie oft mussten wir schon dokumentieren, dass Mieter*innen fristlos gekündigt wurde, weil die Miete über zwei Monate nicht auf dem richtigen Konto landete? Oft geschieht das als Verdrängungstaktik im Zusammenhang mit dem mehrfachen Wechsel der Hausverwaltung nach dem Verkauf eines Hauses, so dass Mieter*innen sehr leicht den Überblick verlieren, wohin sie das Geld überweisen sollen.
Doch das geht so nicht urteilte das Landgericht Berlin. Wenn die Mieter*innen innerhalb kurzer Zeit den Mietrückstand ausgleichen, darf ihnen nicht gekündigt werden.
Wenigstens das!

Der ganze Artikel in der Taz.de dazu

 

 

 

Ein Kommentar zu “Mietrecht Urteil – Kündigung wegen nur zweimonatigen „inszenierten“ Mietrückstand – obsolet!

  1. R

    Was ist mit 3 x verstäten Mietzahlung aber immer weit vor dem 10.des Monats

    Ich sage es euch , fristlose kündigung ,danach Räumungsklage und raus bist Du nach fast 15 Jahre

    Bekannte Doku :Miete rauf Mieter raus
    mit Phoenix Spree Deutschland und eine besondere Richterrin geht die Rechnung auf

    #hierwohntwiderstand