Taz.de: Spekulation mit Immobilien in Berlin – Kreuzberger Häuserkampf
Erstmals macht Berlin-Kreuzberg vom Vorkaufsrecht Gebrauch. Ein Allheilmittel gegen Immobilienspekulation sei das aber nicht, warnen die Grünen.
Uwe Rada – Redakteur taz.Berlin –
schreibt am 15.12.15 in „taz.de„
(Auszüge aus dem Artikel):
Spekulanten aufgepasst, wir können auch anders: So soll das Signal lauten, das vom Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausgeht. Am Dienstag meldete das Bezirksamt, dass man den Verkauf eines Altbaus in der Wrangelstraße 66 gestoppt habe …
Acht Wochen Frist
Das Beispiel aus der Kollwitzstraße in Prenzlauer Berg verdeutlicht, dass das Vorkaufsrecht kein Allheilmittel ist, wie Kirchner ( Baustadtrat von Pankow ) einräumt. Will ein Eigentümer in einem sogenannten Milieuschutzgebiet sein Gebäude verkaufen, braucht er zwar die Zustimmung des Bezirks. Der kann diese verweigern, wenn Verdrängung droht. Allerdings muss in einem solchen Fall innerhalb von acht Wochen ein anderer Interessent gefunden werden …
„Weil wir selber kein Geld haben, um Häuser zu kaufen, können wir nur versuchen, das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter auszuüben“, erklärt Kirchner.
Das sind entweder Genossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften, die mit dem Kauf wiederum ihre eigenen Bestände aufstocken. Genau so, wie es das Land Berlin von ihnen verlangt …
Senat unterstützt
Etwas anders gelagert war der Fall in der Großgörschenstraße in Schöneberg. Dort hatte der Bezirk bereits ein Verkehrswertgutachten in der Schublade, als er den Verkauf von vier Häusern durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) an einen Investor verhinderte. „Wir haben das Vorkaufsrecht auf der Grundlage des Verkehrswerts in Anspruch genommen“, sagt Sibyll Klotz, die grüne Baustadträtin von Tempelhof-Schöneberg. Anders als die 7,8 Millionen Euro, die die Bima verlangt hat, wären die 6,3 Millionen, die der Bezirk als Wert errechnete, für die Gewobag als Interessent durchaus zu stemmen.
Nachdem die Bima gegen das Vorverkaufsrecht Klage eingereicht hat, müssen nun die Gerichte entscheiden. Immerhin gibt es Unterstützung durch den Finanzsenator. Dessen Verwaltung hat das Verfahren inzwischen an sich gezogen, sodass der Bezirk nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.