Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg – Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg macht von seinem Recht des gemeindlichen Vorkaufsrechts für die Wrangelstraße 66 Gebrauch

Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015

Vorkauf statt Verkauf
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg macht von seinem Recht des gemeindlichen Vorkaufsrechts für die Wrangelstraße 66 Gebrauch

Bezirksstadtrat Panhoff erklärt: „Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übt sein Vorkaufsrecht für das Haus Wrangelstraße 66 aus.“

Die seit 1995 existierende Satzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet Luisenstadt soll die Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen und berechtigt den Bezirk, von dem sogenannten gemeindlichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, um das Satzungsziel durchzusetzen.

Die derzeitige Käuferin hätte die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk abwehren können, indem sie eine Abwendungsvereinbarung unterschreibt. In einer solchen Vereinbarung sichert der jeweilige Käufer zu, das Objekt entsprechend den Zielen der Erhaltungsverordnung zu nutzen.

Vereinbarungen dieser Art verpflichten den Käufer zum Verzicht auf Modernisierungen, die überdurchschnittliche Ausstattungsstandards in den Wohnungen schaffen würden; zum Verzicht auf die Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum bzw. des Verkaufs einzelner Wohneinheiten und andere Vorgaben, die im Interesse des Sozialen Erhaltungsschutzes liegen und über das hinausgehen, was dem Eigentümer im Rahmen der Satzung ohnehin abgefordert werden kann.

Eine Abwendungsvereinbarung zwischen Bezirk und aktuellem Käufer kam jedoch nicht zustande. Hätte sich der Käufer zur Einhaltung der Maßnahmen zur Umsetzung des Erhaltungsschutzes eingelassen, hätte das Bezirksamt auf sein Vorkaufsrecht verzichtet.
Der Bezirk hat nun das Verwaltungsverfahren durch Zustellung des Bescheides zur Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber der Verkäuferin eröffnet. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Beteiligten sich gegen die Entscheidung des Bezirks wehren und Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Rückfragen an:
BA Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Planen, Bauen und Umwelt
Bezirksstadtrat Hans Panhoff
Tel. (030) 90298 3260

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