Florian Schmidt steht wie wir für aktiven Mieter*innenschutz

Wir stellen uns hinter die politischen Ansätze, die mit der Person von Stadtrat Florian Schmidt verbunden sind. Die neue Qualität, mit der in Friedrichshain-Kreuzberg Mieter*innenschutz über die gegebenen Möglichkeiten des Milieuschutzes mit allen zur Verfügung stehenden Mechanismen des bezirklichen Vorkaufsrechts ausgeübt wird, hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Auch die Zusammenarbeit und der Aufbau von kooperierenden Strukturen, um gemeinsam zwischen zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Akteuren eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung umzusetzen, unterstützen wir.

Wir sehen, dass die Anwürfe gegenüber seiner Amtsführung und die praktizierten Lösungen von genau denen kommen, gegen deren rein profitorientierte Interessen in der Stadt- und Immobilienentwicklung sich die Politik von Florian Schmidt richtet. Wir kennen die gezielten personalisierten Kampagnen gegen Persönlichkeiten, die sich im Sinne der Mieter*innenbewegung in die Politik wagen und halten deshalb auch gemeinsam dagegen.

Uns ist ein amtlicher Aktivist 1000 Mal lieber als die sonst üblichen inaktiven Amtsträger*innen. Berlin braucht Politiker*innen wie Florian Schmidt und die organisierten mieten- und stadtpolitischen Initiativen fordern alle anderen in ähnlichen Positionen auf, sich mit entsprechender Konsequenz für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und Mieter*innenschutz zu engagieren.

Und natürlich fordern wir absolute Transparenz und demokratische Korrektheit in den Verfahren, deren Einhaltung öffentlich überprüfbar sein muss und eine angemessene Verhältnismäßigkeit in der Bewertung des politischen Handelns der verschiedenen Politiker*innen.

Diese Erklärung wird unterstützt von folgenden Initiativen:

Weitere Initiativen sind eingeladen sich dieser Stellungnahme anzuschließen und selbstständig zu verbreiten. 

Schickt bitte eine E-Mail, wenn ihr auch unterzeichnen wollt …

Anlässlich der Stellungnahme gibt es eine Kundgebung direkt vor der BVV-Sitzung am Mittwoch, 29.1.2020 um 2020 auf dem Vorplatz des Rathaus Kreuzberg, Yorkstr. 4-11, 10965 Berlin

Aufruf zur Kundgebung lesen

 


Medienecho:

 

 

5 Kommentare zu “Florian Schmidt steht wie wir für aktiven Mieter*innenschutz

  1. Christoph Naujoks

    Ich wünsche mir eine konkrete Stellungnahme der Verfasser dieses öffentlichen Briefes, wie sie zu dem Vorwurf der Dokumentenfälschung durch Florian Schmidt stehen.

    Das Berlin zu wenig bezahlbaren Wohnraum hat, ist unbestritten. Ob wegschauen bei ggfs justiziablen Fehlverhalten der Sache dienlich ist, bezweifle ich. Wenn der Zweck die Mittel heiligt, ist der falsche Weg eingeschlagen.

    Also bitte Butter bei die Fische und kein Rumgedruckse: sollte sich der Vorwurf der Dokumentenfälschung durch Florian Schmidt bewahrheiten, ist das für die Verfasser des obigen Briefes ok?

    Besten Dank für eine unmissverständliche Spezifizierung.

    Freundliche Grüße

    Christoph Naujoks

    Für ein weltoffenes Berlin.

    1. Steff

      Richtig lesen: »Und natürlich fordern wir absolute Transparenz und demokratische Korrektheit in den Verfahren, deren Einhaltung öffentlich überprüfbar sein muss und eine angemessene Verhältnismäßigkeit in der Bewertung des politischen Handelns der verschiedenen Politiker*innen.«

  2. Karl Fisch

    „Und natürlich fordern wir absolute Transparenz und demokratische Korrektheit in den Verfahren, deren Einhaltung öffentlich überprüfbar sein muss und eine angemessene Verhältnismäßigkeit in der Bewertung des politischen Handelns der verschiedenen Politiker*innen.“

    Sollte der Absatz ernst gemeint sein, dürfte es den Aufruf zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht geben. Dass demokratische Grundprinzipien missachtet wurden scheint plötzlich nicht relevant. Ein Armutszeugnis hier zwei unterschiedliche Themenstränge zu vermischen. Erinnert ein wenig an die Republikaner, die trotz der Beweise im Impeachmentverfahren an Trump festhalten werden.

    1. Bizim Kiez Beitragsautor

      Nach derzeitiger Sachlage wurden „demokratische Grundprinzipien“ NICHT missachtet. Schmidt hat doch selbst zugegeben was falsch lief und dafür um Entschuldigung gebeten: 1) Er hat persönlich in einer Sitzung eine unangemessene Erklärung für die Zurückhaltung von Teilen der Akten gegeben und 2) sein Amt hat beim Rausgeben der Akten technische Fehler bei der Nummerierung der Seiten usw. gemacht, wobei er sagte, dass er dafür die Verantwortung trägt. In der Sache hat er genau das erfüllt, was im Gesetz gefordert wird. Demnach durften gar nicht alle Akten an alle BVV-ler*innen gegeben werden (siehe hier: https://www.parlament-berlin.de/ados/VerwRefKIT/vorgang/vrk15-0187-v.htm?fbclid=IwAR1SzK3f1LOWVSViATkmSeKV00cG5bL9gr8UYjmcOtd5r8D7cucjpGtt2s0 §11).

      Jetzt sind alle Akten beim Landesrechnungshof und die checken nun, was Sache ist. So lange sollten jetzt alle abwarten, bevor sie genau wissen, was wie lief. Es kann faktisch niemand wissen außer den direkt Beteiligten.

      1. Karl Fisch

        Danke für die Antwort. Nur zur Vollständigkeit, in § 11 (2) steht auch: „Die Verweigerung der Akteneinsicht ist schriftlich zu begründen.“
        Davon abgesehen, würdet ihr im Umkehrschluss meinen, dass eine grüne Fraktion, die z.B. in einer ländlichen Kommune Akteneinsicht zu einer Umgehungstrasse durch ein Landschaftsschutzgebiet beim zuständigen CDU Gemeinderat beantragt hatte, sich mit der Entschuldigung, es wäre „misslich und unangebracht“ zufrieden geben sollte?