Grundsteuer Reform 2019 – die Mieter*innen bleiben über die Betriebskosten „beteiligt“.

Grundsteuer Reform 2019

Das Bundesverfassungsgericht hatte die veraltete Bewertungsgrundlage in Frage gestellt.
Die Frist zur Anpassung wurde auf Ende 2019 terminiert.

Am 18. Oktober stimmten – CDU/CSU, SPD, AfD und FDP im Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit dafür, dass die Grunderwerbssteuer weiterhin auf die Miete umgelegt werden kann, während die Linke genauso wie B90/Grüne klar dagegen waren. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Über die eigentlich prozentuale Höhe der Grundsteuer, die von Eigentümer*innen und Mieter*innen getragen wird entscheidet die jeweilige Kommune, die die individuellen Hebesätze festlegt. Der Steuerbetrag ist kein Pappenstiel, denn mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr ist sie für die Kommune eine der größten Einnahmequellen.

Aus Sicht der Mieter*innen gibt es hingegen zunächst keinen plausiblen Grund warum sie an der meist lukrativen Investition in eine Immobilie über die Nebenkostenrechnung „beteiligt“ werden können, denn umgekehrt gibt es ja auch keine Ausschüttung durch den Wertzuwachs von Grund und Boden oder ähnliches. Keine Kostenrechnung ihnen gegenüber verringert sich weil der Wert der Immobilie steigt und Miteigentümer*innen werden sie dadurch auch nicht.

Vermieter können die Ausgaben auf ihre Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Deutscher Mieterbundes (DMB) allerdings, dass dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Teilweise wird dafür auch der Begriff öffentliche Lasten des Grundstücks verwendet.


Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert die Grundsteuer
aus den Betriebskosten zu streichen.

  • » In der jährlichen Betriebskostenabrechnung taucht die Grundsteuer dann ebenso wie etwa Müllabfuhr und Versicherungen auf.«
  • »Der Vermieter darf diese Posten laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aber nicht zusammenfassen.«
  • »Werden sie nicht getrennt aufgelistet, kann die Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam sein.«

Quelle:  Berliner Morgenpost 18. Okt 2019

2 Kommentare zu “Grundsteuer Reform 2019 – die Mieter*innen bleiben über die Betriebskosten „beteiligt“.

  1. Connie Wagner

    Die Berechnung des Kretitrechners verstehe ich nicht.
    Könntet Ihr das vielleicht plausibel veranschaulichen?
    Wenn ein weiteres Unternehmen 6% Anteile an einer Immobilie kauft, wieso erhält die 94% – wo von? – und die Immobilienanteile sind dann insgesamt 99,6% .
    Da fehlt eine Erläuterung, die das plausibel macht.
    Cheerio
    Connie

    1. Arno Beitragsautor

      Hallo Connie, ja danke für den Hinweis – da hatte sich ein Fehler eingeschlichen – die entsprechende Grafik wurde rausgenommen.