Skandal: Fristlose Kündigung eines Wohnmraumverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden

Fristlose und ordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung wegen z.B. Mietrückstand wird abgewiesen weil der Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen wurde,
die ordentliche Kündigung besteht weiterhin.

Es hatte noch vor einiger Zeit so ausgesehen als ob diese „Gesetzesfarce“ im Mietrecht beseitigt würde und damit eine gesetzlich provozierte soziale Ungerechtigkeit. In Zeiten, in denen es kaum noch freie bezahlbare Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt gibt, kann das als eine programmierte Wohnungslosigkeit verstanden werden.  Eine Änderung des Gesetzes sollte erst kürzlich im September stattfinden, weil das Berliner Landgericht verschiedene Räumungsklagen zurückwiesen.
Die Problematik ist in diesem Artikel des Südkuriers gut beschrieben:
https://www.suedkurier.de/ueberregional/politik/Gekuendigt-oder-nicht-Mieter-Rechte-bei-Zahlungsverzug-sollen-nun-richterlich-geklaert-werden;art410924,9888071

Der BGH (Bundesgerichtshof) verkündet
nun in seinem Urteil vom 19. September 2018:

© 2018 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof –
Mitteilung der Pressestelle Nr. 155/2018
„Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann
mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden“
Urteile vom 19. September 2018 – VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0155/18

Wieder einmal zeigt sich anhand dieses Urteils wie die bundesweite Gesetzgebung bei uneindeutigen Gesetzeslagen den Maßgaben der Eigentümer- respektive Vermieterinteressen auf Kosten eines aktuell dringend notwendigen Mieterschutzes folgt.


3 Kommentare zu “Skandal: Fristlose Kündigung eines Wohnmraumverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden

  1. Emmi

    Kann es denn auch sein, dass einem die Wohnung gekündigt wird, wenn der Arbeitgeber fristlos kündigt? Ich fürchte, dass sich Mietrecht und Arbeitsrecht in die Karten spielen und man bei Jobverlust automatisch auch den Wohnungsverlust fürchten muss. Wünsche allen, dass sie nette Vermieter haben, die sich um sie kümmern.

  2. Esti

    Mir werde in Juli 2018 solcher Kündigung eingereicht, und danach Mitte November sofort Raumungsklage eingereicht!
    Wohne in einen anderen Haus, welche durch Gekko erworben ist, meiner Wohnung werde zu neuer Eigentümer verkauft, ich bekam jedoch keine rechtliche Information darüber, und es sieht aus, dass er die Miete für sich behalten hat anstatt den neuen Eigentümer zu bezahlen.
    Wie das jetzt weiterlauft, bleibt zu sehen. Wenn ich Glück habe, könnte die Klage ganz zurückgewiesen werden, wenn nicht – dann kämpfen.
    Wünsche allen sehr viel Kraft die unter dieser Umständen leben müssen!

  3. Neeltje Forkenbrock

    Kein gutes Urteil für die Mieter Deutschlands. Etwas Ähnliches ist der Freundin meiner Großmutter passiert. Sie wurde systematisch aus ihrer alten, günstigen Mietwohnung gedrängt. Wir haben uns jedoch dann für sie eingesetzt und sie ist in einer Seniorenwohnung untergekommen.