Was als Mieter*in zu tun ist, wenn ein Gerüst aufgebaut wird

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1. Der Eigentümer muss die entsprechenden Baugenehmigungen haben, damit zur Durchführung der Baumaßnahmen ein Gerüst aufgebaut werden kann.

Außerhalb der Baugenehmigung überprüft das Bauamt nichts, was mit dem Gerüstaufbau zu tun hat. Dem Amt ist also egal, ob weiter alles im Verfahren korrekt eingehalten wurde, denn alles Weitere betrifft nicht das Baurecht, sondern das Zivilrecht.

2. Die Hausverwaltung muss den Mieter*innen des Hauses, das eingerüstet werden soll, den Aufbau des Gerüsts „mit einer angemessenen Frist“ vorher angekündigt haben.

  • Hier nachzulesen, was die Hausverwaltung beachten muss: http://www.derwesten.de/wohnen/vermieter-muss-baugeruest-zur-fassadenreparatur-rechtzeitig-ankuendigen-id9753390.html
  • Die Frist muss vor allem deshalb eingehalten werden, damit Mieter ihren Hausratsversicherungen usw. Bescheid geben können (und müssen!), dass ein Gerüst vor ihrer Wohnung aufgebaut wird.
  • Hat die Hausverwaltung es versäumt, den Gerüstaufbau anzukündigen muss mindestens ein*e Mieter*innen dagegen klagen.
  • Das gilt auch später bei Verlängerungen, über die eigentlich angekündigte Zeit hinaus, in der das Gerüst immer noch steht.
  • Um sofortigen Druck zu machen, sollte die Person, die beabsichtig Klage einzureichen, bei Hausverwaltung und Eigentümer anrufen und ankündigen, dass eine Anzeige und dann einen Klage eingereicht wird.

3. Per Telefon Druck bei der Gerüstbaufirma machen, falls die Ankündigung nicht an die Mieter*innen geschickt wurde.

Damit kann man einfach Verunsicherung und Hektik erzeugen, weil kein Unternehmen gerne Leistung erbringt, auf die Gefahr hin, dass dann dagegen geklagt wird. Die Gerüstbaufirma wird bei ihrem Auftraggeber anrufen und fragen, was da los ist und vielleicht sogar den Arbeitern auf der Baustelle durchsagen, dass es Probleme gibt.

4. Sollte das Gerüst trotz nicht erfolgter Ankündigung aufgebaut werden, muss ein/e Mieter*in Anzeige erstatten.

  •  Polizei anrufen, Fall schildern, am besten einen Wagen kommen lassen.
  • Anwältin oder Anwalt konsultieren und Klage vorbereiten.
  • Hoffentlich längst vorher Mitglied bei der BMG (Berliner Mieter Gemeinschaft) sein oder mindestens eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Sollten alle Formalitäten von Seiten der Eigentümer und Hausverwaltungen eingehalten worden sein, kann man eigentlich nichts gegen einen Gerüstaufbau tun.

 

2 Kommentare zu “Was als Mieter*in zu tun ist, wenn ein Gerüst aufgebaut wird

  1. Martin Hausmann

    Der Artikel war sehr hilfreich! Hier bei uns wird ständig umgebaut und es ist schon klar, dass es mal gemacht werden muss aber nicht jeden Monat. Gerade wenn das Gerüst wacklig aussieht oder alt wirkt, traut man sich nicht gerne durchzugehen. Man sollte sich auf jeden Fall ein ordentliches, stabiles Gerüst zulegen.

  2. Hannes Bartschneider

    Ich möchte bald als Eigentümer ein Schutzgerüst an meinem Haus anbringen. Ich wusste gar nicht, dass ich eine Baugenehmigung dafür benötige. Ich werde sie beim Bauamt beantragen und meine Mieter informieren. Dann liegt alles ausreichend vor.