Kompromiss Mietenvolksentscheid
Nach wochenlangem Hin und Her im Streit um den Berliner Mietenvolksentscheid kam es jetzt zu einer Einigung. Der Senat und die Organisatoren des Volksentscheids (fast 50.000 Unterschriften von Unterstützern wurden gesammelt) haben ihre Verhandlungen nach politisch kontroversen Diskussionen abgeschlossen und sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, auch wenn sich die Initiative nicht endgültig festgelegt hat. Wenn der Kompromiss trägt, wird die Volksabstimmung, die gleichzeitig mit der Abgeordnetenhauswahl 2016 stattfinden sollte, entbehrlich.
Sozialmieten werden gedeckelt
Ein wichiger Punkt der Einigung ist die Verbesserungen für Mieter mit geringem Einkommen in öffentlich geförderten Sozialwohnungen. Die Mieten werden hier bei 30 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt, alles was darüber liegt, trägt das Land. Zudem soll die Frage, wie viel Wohnraum für die Mieter solcher Wohnungen angemessen ist, großzügiger gehandhabt werden. Darüberhinaus sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften 55 Prozent ihrer neu vermieteten Wohnungen an Bewerber mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben. So das Ergebnis der Verhandlungen des rot-schwarzen Senats mit der Initiative für einen Mieten-Volksentscheid, das Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel vorstellte.
Dies soll auch Mietern von Wohnungen zugute kommen, deren Anschlussförderung gestrichen worden ist. Zwangsräumungen werden dadurch gesetzlich erschwert. In den landeseigenen Wohnungsunternehmen soll durch die Einrichtung von Mieterräten, die jeweils zwei Vertreter in die Kontrollgremien der Unternehmen schicken dürfen, die rechtliche Position der Mieter gestärkt werden.
Im Senat wird hierfür mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro in fünf Jahren gerechnet. Für die Subventionierung von Sozialwohnungen stehen im Haushalt pro Jahr maximal 45 Millionen Euro zur Verfügung. Finanziell soll dies durch einen landeseigenen Fonds, aus dem Neubauten, aber auch der Ankauf von Sozialwohnungen und Belegungsrechten, Modernisierungen und Instandsetzungen sowie der Kauf von Wohnungen für die städtischen Wohnungsunternehmen, ermöglicht werden. Dazu sollen dem Fonds sämtliche Fördermittel für wohnungspolitische Zwecke im Berliner Haushalt zufließen.
Das Gesetz soll im November beschlossen werden.
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„Die Mieterbewegung in Berlin hat in den letzten Jahren einen enormen Druck aufgebaut“, sagt Max Manzey von der Initiative Mietenvolksentscheid.
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Audioaufzeichnung Pressekonferenz
RBB 19.8.2015 – „Das Beste für die Mieter“
Reaktionen auf den Kompromiss