Gegen Ferienwohnungen vorgehen

Im Mai 2018 hat die rot-rot-grüne Landesregierung neue Regeln zur möglichen Nutzung von regulären Wohnungen als Ferienwohnungen aufgestellt. Die Grundlage ist in der Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschrieben, die eigentlich vorrangig dazu gedacht ist, Leerstand zu verhindern. Spekulativer Leerstand gibt es zwar auch in der Stadt, aber das Entziehen von Wohnungen durch die gewerbliche Nutzung der Wohnungen als Ferienwohnungen ist das deutlich größere Problem. Die neue Verordnung hilft, aber eine entscheidende Schwäche bleibt bestehen: Die Anbieter der Vermittlungsportale (insbesondere Airbnb) werden nicht gezwungen, die notwendige Anmeldung und Genehmigung der Vermieter*innen, direkt bei der einzelnen angebotenen Wohnung transparent und nachvollziehbar darzustellen.

Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht zum Geld-verdienen mit Touris

Schon seit 2014 gibt es eine Zweckentfremdungsverordnung, die hohe Geldstrafen (bis 100.000 €) gegen die Verantwortlichen von illegalen Nutzungen möglich macht. Gegen diese Regelung sind die Anbieter von Ferienwohnungsportalen erfolglos vor Gericht gezogen und nach anfänglichen Verzögerungen beim Aufbau von Verwaltungspersonal wurde ab 2016 eine „Task Force“ eingesetzt, die seither die Bearbeitung schultern soll, aber ständig am Rande der Überforderung agiert. So konnte diese Verordnung gewisse Wirkung entfaltet: Rund 8000 Wohnungen sollen deshalb dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt worden sein. Allein 1586 Ferienwohnungen davon in Friedrichshain-Kreuzberg.

Als Kiezbewohner*innen erleben wir alle trotzdem nach wie vor jeden Tag, dass in vielen Häusern ständig Touri-Gruppen ein- und ausgehen. Gleichzeitig haben wir in Berlin die höchsten Steigerungsraten bei den Mietpreisen – weltweit! D.h. die Regelung zeigt sich trotz nachweislicher Wirkung als nicht ausreichend, um der massenhaften Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen angemessen entgegenzutreten und so sah auch die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf. Seit Mai 2018 ist nun eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbot in Kraft.

Wann liegt eine unerlaubte Nutzung einer Wohnung vor?

Der Senat hat auf Berlin.de eine Info-Seite eingerichtet, auf der alle Details der Verordnung erklärt werden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Leerstand wird nur noch 3 Monate geduldet.
  • Ganze Wohnungen dürfen nur nach Anmeldung als Ferienwohnungen genutzt werden.
  • Nebenwohnungen können in der Regel nur 90 Tage im Jahr als Ferienwohnungen vermietet werden.
  • „Home Sharing“ ist erlaubt (wenn der Share-Anteil kleiner als 49 % der Wohnung ist).
  • Mögliche Bußgelder wurden auf 500.000 € angehoben.

Weiter Schwarzmarkt über Airbnb möglich

Diese Regelungen und Bemühungen gegen Fehlnutzungen vorzugehen sind im Prinzip zu begrüßen, aber ein entscheidendes Detail wurde vergessen – oder bewusst ausgespart. Es ist absolut nicht einzusehen, warum weiterhin die Vermittlung der Ferienwohnungen ungeachtet der Tatsache ob eine Anmeldung und Genehmigung vorliegt möglich sein soll. An dieser Stelle scheinen die Lobbyisten von Airbnb mit ihren als Bürgerinitiativen getarnten Interessensvertretungsclubs ganze Arbeit geleistet zu haben.

Wir wissen, dass viele Anbieter*innen mit Fake-Identitäten Wohnungen bei Airbnb und anderen Portalen einstellen und die Abrechnung mit gefälschten PayPal-Konten regeln. Die User/Mieter*innen haben keine Möglichkeit zu erkennen, ob sie in einer Wohnung unterkommen, die korrekt genutzt ist, oder in einer illegalen. Würden die Portale dazu gezwungen, bei jeder einzelnen Wohnung das Einhalten der Verordnung zu beweisen, wäre der illegale Markt sofort bereinigt, denn es liegen keine 26.000 Genehmigungen vor. So viele hat aber allein Airbnb in Berlin im Angebot. Das Unternehmen kommt um die Auskunftspflicht herum, weil die Muttergesellschaft zuständig sei und diese in Irland sitze und deshalb nicht durch deutsches Recht gezwungen werden könnte, entschied das Verwaltungsgericht gegen den klagenden Bezirk Pankow.

Unerlaubte Ferienwohnungen sollen gemeldet werden

Also bleibt uns wieder mal nur die Option, es selbst in die Hand zu nehmen.Alle Berliner*innen sind aufgefordert, Wohnungen zu melden, bei denen die Vermieter*innen wahrscheinlich gegen diese Auflagen verstoßen. Dazu gibt es nun ein Eingabeformular über das genaue Verdachtsmomente angegeben werden können.

Auch wenn es sich wie eine Denunziation anfühlt: Das Anbieten von illegalen Ferienwohnungen ist keine Kleinigkeit, sondern das Ausnutzen einer Mangel- und Notsituation, aus der skrupellos Gewinn geschlagen wird. Das Melden von Wohnungen, bei denen der Verdacht einer illegalen Nutzung vorliegt ist deshalb angebracht.

Ferienwohnung melden

 


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