Mietendeckel-Urteil zum Bumerang machen! Jetzt für bundesweiten Mietenstopp und Vergesellschaftung

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts um den CDU-Richter Huber hat mit seinem heutigen Urteil die Katastrophe befeuert, in welche die Wohnungspolitik der Regierungskoalition weist. Mit der Normenkontrollklage von CDU und FDP in enger Kooperation mit den Immobilienverbänden soll die Profitabilität des Immobiliengeschäfts sichergestellt werden – auf Kosten der 1,5 Mio. Haushalte, die längst am Rande ihrer Kräfte waren. Dieses Urteil betrifft die Zukunft spekulationsgebeutelter Städte in der ganzen Republik, und in Berlin ganz existenziell die Situation in den Portemonnaies von hunderttausenden Mieter*innen.

Das erste Instrument, das die Renditeerwartungen wirksam abgebremst hat und Mieter*innen eine Sicherheit bot, hat damit den fortwährenden Angriffen der Immobilienlobby nicht Stand gehalten. Doch wenn das Gericht allein die aktuelle und zukünftige Bundesregierung für Mietenregulierung verantwortlich macht, werden wir sie jetzt mit der Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp (und eine echte Decklung mit Obergrenzen) in die Pflicht nehmen. Zugleich gehen wir mit dem Volksbegehren für die Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne in Berlin neue Wege. Die Bewegung für einen Wohnungssektor, der nicht der Maxime des Profits unterliegt, ist nicht mehr zu stoppen. Sie fordert Wohnraum in der Hand der Gesellschaft, der demokratisch kontrolliert und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet wird.

Wir werden so alles dafür tun, dass dieses Mietendeckel-Urteil zum bundespolitischen Bumerang wird!

Hier geht’s zu gemeinsamen PM aus dem Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnnsinn, die außerdem zur Lärmdemo aufruft: „Wir sind wütend über die Auswirkungen dieser Entscheidung für die Mieter*innen in Berlin und rufen zu lauten Protesten auf, zu einer spontanen Lärmdemo mit Topfdeckeln, um unserer Empörung, Entschlossenheit und unserem Zusammenhalt Ausdruck zu verleihen am Donnerstag, den 15.04.2021um 18 Uhr ab Herrmannplatz“

Und hier unterstützen und veröffentlichen wir die Erklärung des Beirats vom Initiativenforum Stadtpolitik Berlin* am 15.04.2021

Mit der heutigen Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts haben die Richter*innen in Karlsruhe eine landesrechtliche Mietpreisbegrenzung in Berlin für unzulässig erklärt.

Sie verneinen insbesondere die landesrechtliche Zuständigkeit für die Regulierung der Mieten und erteilen damit dem Versuch eines zumindest zeitweiligen Stopps von Mieterhöhungen in Berlin eine Abfuhr. Für viele Mieterinnen und Mieter ist dies eine dramatische Nachricht, denn mit der Entscheidung werden die wohnungspolitischen Uhren wieder zurück zu regelmäßigen Mietsteigerungen, überhöhten Neuvertragsmieten und einer steigenden Verdrängungsgefahr gedreht.

Mit unseren stadt- und mietenpolitische Initiativen haben wir den Mietendeckel unterstützt, weil wir ihn als ernsthaften Versuch verstanden haben, unter den Bedingungen eines dysfunktionalen Immobilienmarktes den Nöten von Mieter*innen endlich Priorität einzuräumen.

Die Entscheidung aus Karlsruhe klärt zwar rechtliche Fragen, löst aber nicht das grundsätzliche Problem: die zu hohen Mieten bleiben bestehen. Mit der Entscheidung gegen den Mietendeckel wächst der wohnungspolitische Handlungsdruck in Berlin. Die Berliner Landesregierung ist deshalb jetzt aufgefordert:

Schutz der Mieter*innen vor Nachzahlungsforderungen gewährleisten  
Mit einem Notfallfonds sollen Nachzahlungsforderungen der Vermieter für Haushalte mit normalen und geringen Einkommen übernommen werden, um sie vor Zwangsräumung und Schuldenfalle zu schützen.

Mietendeckel für die landeseigenen Wohnungsunternehmen jetzt gesetzlich verankern
Die Koalition muss jetzt zeigen, dass ihr gemeinsamer Beschluss für den Mietendeckel (MietenWoG) ernst gemeint war: Die anstehende Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) bietet die kurzfristige Chance, das bisherige MietenWoG ins WoVG zu integrieren, damit sich wenigstens die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit 330.000 Wohnungen auch künftig an den Mietendeckel halten müssen

Bundesweite Mietenstopp-Kampagne unterstützen.
Die Landesregierung soll sich für ein bundesweites Mietenstoppgesetz einsetzen, wie es schon die „Kampagne Mietenstopp!“ (mit DGB, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DMB und vielen Initiativen) fordert.

„Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ umsetzen.
Das Volksbegehren muss nun nicht nur unterstützt, sondern in jedem Fall umgesetzt werden. Schon jetzt müssen Parteien, die gewählt werden wollen, erklären, wie sie die Vergesellschaftung der Wohnungen realisieren werden.

Die Entscheidung in Karlsruhe zeigt erneut, wie schwer es ist, mit landesgesetzlichen Regeln für private Vermieter*innen bezahlbare Mieten durchzusetzen. Private Gewinninteressen und günstige Mieten schließen sich aus. Wenn aber rechtliche Maßnahmen nicht greifen dürfen, bleibt nur der Ausbau von öffentlichen Wohnungsbeständen, um den Mietenwahnsinn aufzuhalten. Für die Mieter*innen ist der nun einzige Rettungsanker und die nächstliegende Lösung die von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen! angestrebte Sozialisierung von großen Wohnungsunternehmen. Der Kampf geht weiter.

* Aktivist*innen aus verschiedenen Mieter*innen-Initiativen und anderen stadtpolitischen Organisationen bilden den Beirat des IniForums. Der Beirat ist das inhaltlich entscheidende Gremium des IniForums. Seine Mitglieder diskutieren unter anderem, welchen Schwerpunkt kommende Hearings haben werden, und legen die Themen fest.

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Weitere Informationen

Nachfragen an info@iniforum-berlin.de