Die umstrittene Härtig-Ernennung muss neu aufgerollt werden

Nach unserem öffentlichen Protest gegen die Ernennung des SPD-Haudegens Volker Härtig zum Vorstand der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) werden wir nicht lockerlassen. Wir bestreiten Härtigs Qualifikation und Eignung für diese Aufgabe. Härtig hat sich fortwährend und öffentlich gegen wesentliche Ziele der Mietenbewegung positioniert. Härtig steht auch quer zu den Zielen der von der Mietenbewegung 2015 durchgesetzten WVB. Seine Besetzung widerspricht zudem den Anforderungen der Ausschreibung, in der „Kenntnisse der verschiedenen Akteure der Berliner Mietervertretungen und Mieterinitiativen“ verlangt werden. Sie verletzt politisch darüber hinaus die geltende Absprache zwischen den beiden beteiligten Häusern, die Besetzung des Vorstands einvernehmlich zu regeln. Wir sind überzeugt, dass die Nominierung im Kern vor allem nach politischen Kriterien erfolgte.

Im Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) ist definiert, dass die WVB den Auftrag der kritischen Begleitung der Landeswohnungsunternehmen (LWU) hat. Härtig hat bisher kaum Kritik an den LWU geäußert. Er ist zudem öffentlich immer wieder durch einen aggressiv-konfrontativen Auftritt gegen den Mietendeckel und gegen die Politik von SenSW in Erscheinung getreten. In der WVB und ihrem Fachbeirat ist das Gegenteil gefordert: Eine Politik des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen.

Senator Kollatz, dem das Besetzungsrecht zusteht, hat per Twitter Härtigs Qualifikation im Wohnungsneubau herausgestellt und dabei die Bedeutung der privaten Immobilienwirtschaft betont. Er dokumentiert damit mangelnde Kenntnis über die Aufgaben der WVB, die mit der Privatwirtschaft nichts zu tun hat. Bei Vorhaben zum geförderten Neubau müssen die LWU bislang eine Belegungsquote von 50% einhalten. Der in Berlin weiterwachsende Mangel an bezahlbaren Wohnungen hat die WVB veranlasst, sich für die Erhöhung der Quote von 50 auf 75% einzusetzen. Härtig will nach unserer Beobachtung auch hier das Gegenteil: Er möchte den belegungsfreien Neubauanteil erhöhen, damit die LWU im sogenannten „freifinanzierten“ Wohnungsneubau Kasse machen kann – mit Kaltmieten bis zu 14 Euro pro QM – und damit den Anteil an bezahlbaren Wohnungen verringern.

Wir fordern, dass die Besetzung der zweiten Vorstandsstelle erstens einvernehmlich, d.h. nicht ohne Zustimmung des Senators für Wohnen und schon gar nicht ohne Zustimmung des zweiten Vorstandsmitglieds und zweitens ausschließlich nach Qualifikationskriterien vorgenommen wird.

Berlin, 21.12.20

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