Offener Brief an Senatorin Katrin Lompscher: Erlassen Sie eine Rechtsverordnung zum Schutz der Mieter von Mani&May

Sehr geehrte Frau Lompscher,

wir wenden uns auf diesem Weg an Sie und die Öffentlichkeit, um auf ein himmelschreiendes Unrecht aufmerksam zu machen. Explizit an Sie wenden wir uns mit diesem Offenen Brief, weil Sie die Möglichkeit haben, dieses Unrecht zu verhindern.

Wie Ihnen bekannt ist, werden 99 Mietparteien in den Häusern Manitiusstraße 17-19 und Maybachufer 40-42 ein Weihnachtsfest in großer Angst und Sorge um ihre Zukunft verbringen. Ihr Vermieter, die Maybachufer GmbH & Co. KG, verlangt von ihnen eine Mieterhöhung auf einen Quadratmeterpreis in Höhe von 9,82 Euro Nettokaltmiete. Weder nach dem Mietspiegel noch nach den bisherigen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin ist dies rechtmäßig. Doch der Vermieter sieht sich an die Vereinbarungen nicht mehr gebunden, da sie im Zusammenhang mit einem Darlehen der IBB in Höhe von 2,8 Millionen Euro standen und ihm dieses Darlehen im Wege der wirtschaftlichen Sanierung erlassen wurde.

Ein Geschenk von fast 3 Millionen Euro missbraucht die Maybachufer GmbH & Co. KG, um ihre Mieter*innen mit hemmungslos überzogenen Mietforderungen zu drangsalieren und sie aus ihren Wohnungen zu drängen. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Die IBB klagt verständlicherweise gegen die Mieterhöhungen vor dem Verwaltungsgericht. Bis zu einer Entscheidung wollen Sie, Frau Lompscher, dem Vernehmen nach dafür sorgen, dass den Mieter*innen der Erhöhungsbetrag vorfinanziert wird. Dafür sind wir Ihnen im Namen der Betroffenen dankbar. Doch das reicht nicht aus. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist ungewiss. Das Unrecht des Entschuldungsgewinns muss beseitigt und alle Sozialmieter*innen müssen von dieser Last befreit werden.

Dazu braucht es eine Rechtsverordnung nach § 28 Wohnungsbindungsgesetz, um das Berechnen von fiktiven Zinskosten für längst nicht mehr existente Darlehen, des sogenannten Entschuldungsgewinns, zu verhindern. Und wenn Ihre Senatsverwaltung sich hierzu außer Stande sieht, dann beauftragen Sie eine Anwaltskanzlei oder andere externe Rechtsexperten damit!
Wichtig ist nur, dass die Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2017 erlassen wird.

Wir fordern Sie auf:
Frau Lompscher, erlassen Sie sofort eine Rechtsverordnung nach § 28 Wohnungsbindungsgesetz, um dem unerträglichen und maßlosen Missbrauch des sozialen Wohnungsbaus durch Spekulanten ein Ende zu machen!

Dieser offene Brief wird veröffentlicht und unterstützt von:

Anwohnerinitiative Ernst-Thälmannpark
Berliner Bündnis Sozialmieter
Bizim Kiez – Unser Kiez
Bündnis für eine solidarische Stadt
Bündnis bezahlbare Mieten Neukölln
Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel Berlin
GloReiche Nachbarschaft (Initiatoren dieses Briefes)
Mieterinitiative Mariannenkiez
Reichenberger 55 e.V.
Lause bleibt
Kotti & Co
Mieter_innen-Initiative „Rosi bleibt!“
Unser Block bleibt
Teilhabe e.V.
WEM GEHÖRT KREUZBERG
Kiezversammlung44

Weitere Initiativen sind eingeladen sich anzuschließen.
(Auf verschiedenen Webseiten können unterschiedliche Unterzeichner*innen-Listen existieren.)

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Tweets und Antworten der Senatorin zum Thema

Ein Kommentar zu “Offener Brief an Senatorin Katrin Lompscher: Erlassen Sie eine Rechtsverordnung zum Schutz der Mieter von Mani&May

  1. Karl Heinz Rose

    Es kommt noch viel schlimmer:
    Das Gropiushaus, mit 508 Wohnungen und 37.054 m² Wohnfläche ist eines der größten Objekte in Berlin.,
    Von 1976 bis 2006 32 Jahre öffentlich gefördert, insgesamt 4 + 1 Verpflichtungserklärungen (Mieterhöhungsausschlussvereinbarungen) wurden im Laufe der Jahre abgegeben. 2008 wurde das Objekt verkauft. Für den neuen Eigentümer wurde, von der IBB auf Antrag, eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, die absolut rechtswidrig so und zudem unverändert an die Mieter weiter gegeben wurde. Anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungsmiete wurde mit der WB eine Kostenmiete von 9,64 €/m² kalt ausgewiesen, eine Entscheidung zu Lasten Dritter, den Mietern. Eine Gewerbehypothek für ein zum Objekt gehörendes Restaurant wurde der Mietermiete zugeordnet, mit ausdrücklicher Zustimmung durch die IBB. Im Grundbuch sind ab dem 01.04.2008 (Eigentümerwechsel) 14,2 Mio. € eingetragen (ca. 375 €/m² Wfl.). Die Summe soll den Kaufpreis und die angeblich zum Kauftermin vollständig zurück bezahlten öffentlichen Darlehen, von alleine ca. 18,5 Mio, € abdecken. Die Rückzahlung wurde zudem den Mietern gegenüber, absolut rechtswidrig, als Grund der bisherigen Mieterhöhungen, angegeben.
    Wer ist informiert, hat bisher versagt und duldet zumindest Straftaten? Die Fachabteilung, BI Betreuung Immobilienförderung, der IBB, samt Dr. Allerkamp, Bauverwaltung samt der Senatoren (Geisel, Lompscher) und Staatssekretär Scheel mit der zuständigen Fachabteilung IV, der Petitionsausschuss und div. Abgeordnete samt deren Parteien.
    Fazit: Die gesamte Parteienlandschaft stützt das kriminelle handeln der IBB, der Schaden beträgt bisher insgesamt ca. 10 Mio. €, ca. 9,5 Mio. € zu Lasten der Mieter, der Rest belastet die Senatskasse (Untreue)., in Form von Wohngeld, Mietzuschüssen, bis zur Übernahme kompletter Mieten, durch den Staat.