Ioannis Moraitis ist kein Popstar
Mehr als ein Jahr nach dem ein Artikel über die Machenschaften von Ioannis Moraitis, in „zitty Berlin“ erschienen ist, versuchen nun die Medienanwälte auch gegen die Dokumentation des Artikels auf unserer Website vorzugehen.
Herr Moraitis, der Geschäftsführer der „Gekko Real Estate GmbH“ und der „Wrangelstraße 77 GmbH“ – in letzterer Funktion veranlasste er die Kündigung des leider inzwischen nicht mehr betriebenen Gemüseladens „Bizim Bakkal“ – will, dass wir den alten Artikel nicht mehr auf unserer Website zugänglich machen. Er will Ansprüche geltend machen, weil der zitty Artikel Falschaussagen enthalte, die gelöscht werden müssten, um die Persönlichkeitsrechte von Herrn Moraitis zu wahren.
Ioannis Moraitis hat offenbar keine Probleme damit, Menschen um des Profits Willen aus ihren angestammten Wohn- und Arbeitsräumen zu drängen, er scheint aber sehr besorgt über die öffentliche Wahrnehmung zu seiner Person bezüglich durchaus nebensächlicheren Details zu sein: Wir sollen die Dokumentation des zitty Artikels unterlassen, nicht etwa um Ehrverletzungen, Beleidigungen oder gravierende (falsch-)aussagen über Moraitis’ Praktiken zu verhindern – da kann man uns ganz offensichtlich nichts vorwerfen. Vielmehr scheint es ihm unerträglich, vermeintlich unwahre Aussagen über das Automodell, mit dem er einst vor einem seiner Häuser vorfuhr, oder die (doch immerhin nicht ganz fern liegende) Mutmaßung, er habe sein Immobilienunternehmen „Gekko Real Estate GmbH“ nach dem berühmt-berüchtigten Protagonisten in Oliver Stones „Wall Street“ benannt, zu lesen.
Wir können den Faktengehalt dieser Textstellen nicht überprüfen. Es könnte schon sein, dass Herr Moraitis keinen Audi-SUV fährt. Vielleicht fährt er sogar gar keinen SUV, sondern nur einen Mittelklasse Wagen – wir wissen es nicht und behaupten es deshalb auch nicht. Haben wir nie getan, denn wir haben nur den Artikel und das Gezanke um Falschaussagen dokumentiert.
Wir finden die ganzen angemahnten Aussagen nicht wirklich wesentlich und schwärzen die entsprechenden Passagen im Artikel, denn wir wollen nicht riskieren, wegen solchen Nebensächlichkeiten vor Gericht zu müssen. Das untragbare Geschäftsmodell Moraitis’ und seine – leider weit verbreiteten – menschenverachtenden Mittel, den Profit zu maximieren, werden wir weiterhin den Tatsachen entsprechend dokumentieren.
Wir dokumentieren den Presseartikel deshalb jetzt in dieser Weise:
Wir gehen davon aus, dass mit diesen Schwärzungen den möglicherweise bestehenden Ansprüchen von Herrn Moraitis Genüge getan wurde.
Können Persönlichkeitsrechte von öffentlichen Personen angeführt werden, um nachträglich Archive zu manipulieren?
Angesichts des Drucks, der von den Medienanwälten von Herrn Moraitis auf uns ausgeübt wird, stellen wir die Frage, ob derart kleinliche Befindlichkeiten eines Mandanten, ein Vorgehen rechtfertigen, dass dazu führt, dass öffentlich erschienene Presseartikel nicht vollständig dokumentiert werden können. Wir haben ausdrücklich in unserem ersten Blog-Post zu diesem Thema darauf verwiesen, dass wir den Vorfall zwischen Herrn Moraitis und der zitty Berlin dokumentieren und es uns nicht darum geht, etwaige Unwahrheiten über Herrn Moraitis zu verbreiten. Was sollte denn unser Interesse daran sein? Die Wahrheit über die Verdrängungsprozesse sind schockierend genug. Wir mussten noch in keinem Fall an den Fakten manipulieren, um der Allgemeinheit begreiflich zu machen, dass im ungleichen Aufeinandertreffen von Interessen der Immobilien-Wirtschaft und den Schutzrechten von unter Verdrängungsdruck stehenden Mieter*innen große Ungerechtigkeiten entstehen.