Einstufung der Wohnlage erhalten
Vermieter versuchen Mieten zu steigern
Auf Webseiten, die Tipps für Vermieter veröffentlichen, wie sie Einfluss auf die Mietenentwicklung nehmen können, wird als wichtiges Instrument das Antragsformular der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genannt. Darüber können Änderungen bei der Einstufung der Wohnlage beantragt werden.
z.B. „Haus und Grund“ rät: „Vermieter können Einfluss auf den Berliner Mietspiegel 2017 nehmen. Sie müssen es sogar! Wenn sie die Möglichkeiten einer kontiniuierlichen Erhöhung der Mieten nicht voll ausschöpfen, wird ihnen in der Zukunft das zu geringe Mietenniveau als Bumerang vor die Füße fallen.“
Auch Mieter/innen können die Einstufung der Wohnlage beeinflussen!
Aber natürlich können und müssen auch Mieter/innen den selben Weg wählen und damit deutlich machen, dass die Einstufung der Wohnlage beibehalten werden soll. Wenn sie die mögliche Einflussnahme auf die Einstufung der Wohnlage nicht voll ausschöpfen, werden sie sich wundern, wie teuer die Wohnung plötzlich werden kann. Für Menschen die eine Wohnung neu beziehen und eine Miete bezahlen müssen, die sich am Mietspiegel orientiert, wird es noch extremer ausfallen.
Wir im Wrangelkiez sind bisher als „einfache Wohnlage“ eingestuft und das soll bitte auch so bleiben, denn an den äußeren Kriterien hat sich nichts geändert.
Im Änderungsverfahren werden folgende Kriterien bewertet:
- Hohe / geringe bauliche Verdichtung
- Zustand des Straßenbildes
- Grünflächenanteil
- Einzelhandelsangebot in der nahen Umgebung
- ÖPNV-Anbindung (öffentlicher Personennahverkehr)
- Bebauung und der Gebäudezustand
- Gesamtbild
- Umliegendes Gewerbe und dadurch evt. resultierende Beeinträchtigungen
Das einzige was sich hier geändert hat, ist die Vorstellung bei Vermietern, dass für Wohnungen in unserem Kiez inzwischen sehr viel mehr Miete bezahlt werden sollte.
Vor dem 29.2.2016 Anträge abschicken!
Füllt das Formular zur Änderung der Wohnlageneinstufung im Mietspiegel 2017 aus, druckt es aus und schickt es an die Senatsverwaltung. Gebt an, dass die Einstufung als „einfache Wohnlage“ erhalten werden muss.