Was tun, wenn sich Veränderung im eigenen Haus ankündigt?
Was ist zu tun, wenn …
… ein Vermieter, Eigentümer oder die Hausverwaltung böse Briefe schickt? Zum Beispiel wenn eine Modernisierungsankündigung kommt, aus alten Bruttomietverträgen neue Nettokalt- oder Staffelmietverträge gemacht werden sollen, eine Wasseruhr eingebaut, oder eine Wohnraumbegehung oder ähnliches durchführt werden soll.
1. Ruhe bewahren!
2. Niemanden in die Wohnung lassen!
Auch nicht zum Ausmessen. Immer auf eine Terminankündigung bestehen und eine Vollmacht, des Eigentümers verlangen, falls die Hausverwaltung klingelt. Falls es jemandem gelingt, in die Wohnung zu kommen: Wenig sagen – keine zusätzlichen Informationen geben. Besucher keine Fotos machen lassen. In manchen Mietverträgen ist geregelt, dass der Eigentümer alle paar Jahre eine Wohnraumbegehung durchführen darf. Auf schriftliche Ankündigung bestehen.
3. Nichts unterschreiben!
Nur Schriftliches zählt: Brief, Fax und E-Mail. Möglichst keine Telefon- oder Handy-Nummern und E-Mail-Adressen an Vermieter/Eigentümer/Hausverwaltung rausgeben. Schwer erreichbar sein und immer ganz langsam reagieren. Auf böse Briefe immer nur per Fax antworten – damit alles belegbar ist.
4. Mit dem eingegangenen Schreiben sofort zu einer Rechtsberatung gehen.
Z.B. bieten die Mietergemeinschaft, die anderen Mietervereine und verschiedene Mieter/innen-Initiativen Beratung an. Wenn möglich einen Rechtsbeistand aufsuchen. Bei kleinem Geldbeutel gibt es kostenfreie Rechtsberatungen. Falls es zum Prozess kommt, keine Angst: Beim Amtsgericht beantragt die anwaltliche Vertretung Prozesskostenhilfe. Aber Achtung: Kosten können darüber nicht in jedem Fall verhindert werden.
5. Mit den anderen im Haus verbinden.
Die Mieter/innen im Haus können sich untereinander mit Informationen versorgen und sich gegenseitig helfen. Gemeinsam ist immer besser, denn bestimmt haben einige schon Rechtsvertretungen, oder sind Mitglieder in den Mietervereinen. Lasst kein Klima der Angst entstehen, sondern helft euch gegenseitig.
Weiterführende Informationen und Links
bei der Berliner MieterGemeinschaft:
Infoschriften der Berliner Mietergemeinschaft e.V.
beim Berliner Mieterverein:
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Eigentümer- und Vermieterwechsel
Das Besichtigungsrecht des Vermieters
Verschiedene andere Mieter/innen-Initiativen:
Berliner Ratschlag – Wem gehört die Stadt
Bündnis Stadt von unten
Bündnis Zwangsräumung verhindern
Übersicht zu weiteren Initiativen
Diese Tipps als Zettel drucken (zum Verteilen):
Mein Onkel erhält lästige Briefe von der Hausbesitzerin. Er weiß nicht, wie er damit umgehen soll. Bis jetzt hat er einfach alles ignoriert. Deshalb hat er sich zu nichts verpflichtet. Eine gute Idee, langsam zu reagieren.
Ich habe zum Glück noch keine böse Briefe bekommen, aber meiner Schwester ist sowas schon im Haus passiert. Ich weiß nicht, ob es die Hausverwaltung oder der Eigentümer war, aber sie hätte bestimmt eine solche Anleitung gerne davor gelesen. Im Punkt 3. wird gesagt, dass man immer per Fax antworten soll, aber ist E-Mail nicht auch genau so gut belegbar?
Gut zu wissen, was man tun soll, wenn sich, wenn sich Veränderung im eigenen Haus ankündigt wird. Mein Onkel hat einen solchen Fall und sucht daher nach weiteren Informationen. Er hat noch nichts unterschrieben und wird das auch nicht tun.
Danke für den Beitrag dazu, wie man vorgeht, wenn sich Veränderung im Haus ankündigt. Ich wohne in einer Wohnung, die von einer Hausverwaltung und nicht vom Eigentümer selbst verwaltet wird. Gut zu wissen, dass man erstmal nichts unterschreiben sollte.
Hallo und vielen Dank für diesen Artikel zum Thema Mietrecht. Meine Schwester bekommt auch seit Kurzem immer wieder Ankündigungen einer unvorhergesehenen Staffelmieterhöhung. Sie ist sich nicht sicher, auf welcher rechtlichen Grundlage diese basieren. Freunde haben ihr jetzt gesagt, sie soll zur Rechtsberatung gehen und das klären. Mal sehen, was aus der Geschichte wird.
Eine Kollegin wurde vor Kurzem von einem Besuch ihres Vermieters überrascht. Nur eine Stunde vor dem Termin teilte er ihr mit, dass er mit einem Kaufinteressenten die Wohnung besichtigen möchte. Zum Glück kennt sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht und konnte kurzfristig Informationen einholen. Sie hat den Termin dann einfach verschoben.