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Dämmplatten-Aktion und Kundgebung vor dem Landgericht um 10:30 Uhr

31. März 2017 um 10:30 - 13:00

+++ Kommt zahlreich +++ Unterstützt die Mieter – als Vorreiter für uns +++ Es geht um die Wurst +++ Dieses Urteil betrifft uns alle! +++ Dämmplatten-Aktion und Kundgebung vor dem Landgericht um 10:30 Uhr am Freitag 31.3.2017 +++ Bitte weiterleiten! +++

 

Hallo Ihr UnterstützerInnen im Kampf gegen Mietwucher und Verdrängung durch Modernisierung,

mehr als zwei Jahre nach dem für uns positiven erstinstanzlichen Richterspruch am Amtsgericht Pankow/Weißensee geht die Verhandlung um das „Pankower Urteil“ nun in die nächste Runde:

am: Freitag, 31.03.2017
um: 11:15 Uhr (10:30 Uhr Beginn der Dämmplatten-Aktion)
im: Raum 3123 (Stock III) / (AZ: 63 S 56/15)
Ort: Landgericht Berlin Littenstraße
https://goo.gl/maps/HBYm58HE2562

Zum Hintergrund:

Bei Sanierungshäusern der kommunalen GESOBAU AG in Pankow (Altbauten der Jahrhundertwende und der 1930er Jahre) wurden Ende 2012 umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen angekündigt (Fassadendämmung, Abriss bestehender Gasetagenheizungen, Abriss von Holzkastenfenstern und Einbau von Isolierglasfenstern und (teilweise) Solarthermieanlagen und Lüftungsanlagen). Es kam zu drastischen Mieterhöhungen – bei äußerst fragwürdigem Nutzen der Maßnahmen, was Proteste der Mieterschaft (Gründung des „Pankower Mieterprotests“, Verhandlungen mit der Bezirks- und Landespolitik und juristische Auseinandersetzungen) zur Folge hatte.

Anfang 2015 sprach eine Amtsrichterin in Deutschland einer Mietpartei erstmals gleiches Recht zu, wie es auch für Hauseigentümer gilt: das Recht auf Wirtschaftlichkeit bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen, siehe:
https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/02/23/urteil-des-amtsgerichts-pankow-wei%C3%9Fensee-fassadend%C3%A4mmung-ist-unwirtschaftlich/

Die Richterin bezog sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §25 der Energieeinsparverordnung (EnEV), nach dem eine Maßnahme als unzumutbar gilt, wenn die durch die Maßnahme erzielten Einsparungen die Kosten der Maßnahme nicht in angemessenem Zeitraum refinanzieren.

Gegen dieses Urteil ging die Eigentümerin (die kommunale GESOBAU AG) in Berufung und es kam im September 2015 zur Berufungsverhandlung, siehe:
https://pankowermieterprotest.jimdo.com/2015/09/24/ergebnis-der-berufungsverhandlung-zum-pankower-urteil/

Nun wird dieses Urteil weiter verhandelt. Am letzten Verhandlungstag wurde in der zentralen Frage des „Pankower Urteils“ nicht entschieden und von Richterin Paschke zunächst ein Heizungsgutachten in Auftrag gegeben.

Es wird in der Verhandlung am Freitag also u.a. um dieses Heizungsgutachten gehen und es ist zu erwarten, dass es auch wieder um die äußerst fragwürdige und für die Mieter extrem unwirtschaftliche Fassadendämmung geht und um die grundsätzliche Frage, ob denn wirklich jeder teure Unsinn an Maßnahmen den Mietern zugemutet werden darf und der Mieter dabei keinerlei Anspruch auf Wirtschaftlichkeit hat.

Wenn dieses Urteil negativ ausfallen sollte, wäre das der endgültige Freibrief für jeden Eigentümer mit maximal teuren Maßnahmen, maximal hohe Mieten zu erzielen – da wird auch die von der Politik angedachte Deckelung nicht verhindern, dass Mieter weiter aus ihren Wohnungen rausmodernisiert werden. Damit ist die Energetische Modernisierung Spekulationsmaßnahme Nr. 1, denn sie verteuert Bestandswohnraum mit einem Schlag – legal und Gesetzeskonform. Wer die gesteigerte Miete nicht zahlen kann muss ausziehen – oft weit weg, denn durch diese Maßnahmen steigt auch der Mietspiegel im Wohnviertel. Der Nutzen dieser energetischen Maßnahmen hingegen ist oft fragwürdig und nicht durch adäquate Einsparungen belegt.

Schuld an dieser äußerst unausgewogenen Gesetzeslage ist das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 mit dem Modernisierungs-Paragraph § 559 BGB, der zu staatlich legalisierten Wuchermieten und der Abschaffung der Mieterrechte führt. Dieser Paragraph muss abgeschafft werden! Er ist im Grunde grundgesetzwidrig nach dem BVerfG-Beschluss v. 26.05.1993, NJW 1993, 2035: Danach wird dem Mieter die Wohnung mietrechtlich als „Sacheigentum“ zugesprochen. Vermieter und Gesetzgeber dürfen danach keine „Regelungen“ treffen, „die das Bestandsinteresse des Mieters gänzlich missachten oder unverhältnismäßig beschränken“ – was hier aber ganz eindeutig der Fall ist (Auszug aus dem BVerfG-Beschluss hier im Anhang).

Es bleibt also spannend. Kommt zahlreich zu dieser Verhandlung und unterstützt die Mieter im Verfahren und macht alle mit bei der Dämmplatten-Aktion: „Wacht auf Verdämmte dieser Erde… Im Dumm-Dümmer-Dämmerland!“ – auch Frau Ministerin Hendrick wird anwesend sein.

Also:
Freitag, 31.03., 10:30 Uhr vor dem Landgericht Littenstraße!

Bitte beachtet, dass wir um 10:30 Uhr unten vor dem Landgericht ein ordentliches Pressefoto hinbekommen wollen. Sichert Euch nicht zuerst die besten Plätze im Gerichtssaal, sondern macht mit bei der Aktion – die Sache muss weiter an die Öffentlichkeit und es soll erkennbar sein, dass es viele sind, die die Sache betrifft. Also seid bitte um 10:30 Uhr unten, wir gehen nach dem Pressefoto gemeinsam hoch in den Gerichtssaal.

Tilo Trinks (Pankower Mieterprotest)
Kurt Jotter (Büro für ungewöhnliche Maßnahmen)

PS: Hier ein weiterer, aktueller Fall dieser „Modernisierungsstrategie“ aus Tempelhof:

Teuer-Modernisierung – Alles wird gedämmt, nur die Miete nicht!
http://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/teuer-modernisierung-alles-wird-gedaemmt–nur-die-miete-nicht–26266316
Kontakt: energethik@web.de

Details

Datum:
31. März 2017
Zeit:
10:30 - 13:00
Veranstaltungskategorien:
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