Wendung bei HG/M99 – Keine Räumung am 22.9.

Wir haben es nicht mehr für möglich gehalten: Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts kassiert und angeordnet, dass ein medizinisches Gutachten erstellt werden muss, mit dem geprüft werden soll, ob Hans Georg Lindenau eine Räumung zugemutet werden kann.

Zitat aus dem Beschluss: „mehr als hinreichen­de Anhaltspunkte sind nicht erforderlich, um das Vollstreckungsgericht zur Einholung eines Gut­achtens zu veranlassen.“

Darum wird angeordnet:

„Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychiatrie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen
Gefahr für Leib und Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer
Räumung – drohe.“

Beschluss kam während die Polizei Absperrungen aufbaute

Im gleichen Moment, an dem wir den Beschluss erhalten haben, baute die Polizei bereits Absperrungen rund um das M99 auf. Man sieht daran, wie knapp diese Entscheidung fällt.

Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung bis Mai 2017:

Wir haben für HG einen neuen Wohnladen organisiert, in den bis Ende einziehen kann. Er verlässt dann freiwillig den jetzigen Wohnladen in der Manteuffelstraße. Es geht bei dem ganzen streit nur noch um die Übergangszeit bis Mai. Dazu sagt das Gericht:

„Dem Schuldner wurde gerade im Hinblick auf seine Behinderung eine großzügig bemessene Räumungsfrist bis zum 31.12.2015 gewährt. Seitdem sind bereits wieder 9 Monate verstrichen. Den Gläubigern, die – ob mit oder oh­ne Zutun des Schuldners kann dahinstehen – von so genannten Kiezbewohnern unter erheblichen Druck gesetzt werden, ist es nicht zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zu ­warten.“

beschluss-landgericht-hgm99

So sehr wir diesen Beschluss begrüßen. Dieser letzte Satz ist doch eine ziemliche Frechheit! Wir die Kiezbewohner machen keinen Druck, sondern versuchen seit Monaten eine Schlichtung herzustellen.

Beschluss ansehen

 

2 Kommentare zu “Wendung bei HG/M99 – Keine Räumung am 22.9.

  1. steff stefanidad

    »… eine großzügig bemessene Räumungsfrist bis zum 31.12.2015… « ???? Das wäre vor 1989 vielleicht eine großzügige Frist gewesen – bei der aktuellen Immobilienlage und -entwicklung ist die Lösungserarbeitung in diesem Fall mehr als erbaulich und muß doch in jedem Fall als beispielhaft gelten. Es wäre ein Zeichen in die Gesellschaft, wenn Justizia mal ihren Spielraum nutzt, um »denen zu helfen, die Hilfe nötig haben – das sind sicherlich nicht die, die sich die teuren Anwälte leisten können oder private Ermittler …«

  2. Mark

    Naja, Räumungsurteil vom 26.02.2015, Frist bis 31.12.2015, das sind schon mal 10 Monate. Plus noch weitere 9 Monate Toleranz, obwohl schon früher geräumt werden könnte. Sind schon 19 Monate, also mehr als 1 1/2 Jahre.
    Ich halte diese Fristen für sehr großzügig.