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Bezirk nimmt Vorkaufsrecht wahr – Wrangelstr. 66 wird Gemeingut! –

Pressemitteilung der Hausgemeinschaft



Friedrichshain-Kreuzberg übt zum ersten Mal das kommunale Vorkaufsrecht in Berlin aus und öffnet damit ein neues Kapitel städtischer Wohnungspolitik


Dezember 2015: Es war quasi in letzter Minute. Am vergangenen Donnerstagabend dem 17.12, nur wenige Tage vor dem Ablaufen der Frist, entschied der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem Senat, sein Vorkaufsrecht für das Haus Wrangelstraße 66 tatsächlich auszuüben. Damit sendet der Bezirk ein deutliches Signal: Gegen Privatisierung von Wohnraum, Mieter_innenverdrängung und Immobilienspekulation. Wir, die Mieter_innengemeinschaft Wrangelstr. 66 begrüßen die Entscheidung und danken allen, die auf diese hingearbeitet haben. Wir danken Baustadtrat Panhoff für seinen unermüdlichen Einsatz, seinem Team für die tatkräftige Unterstützung, dem Bezirk für die Entsclossenheit und auch dem Senat für den Willen, die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts letztendlich zu unterstützen.


Seit wir im Juli 2015 erfahren haben, dass unsere Wohnungen bereits Jahre zuvor vom
bisherigen Vermieter und Besitzer des Hauses in Eigentumswohnungen umgewandelt worden waren und nun im Paket an einen einzigen Käufer verkauft werden sollten, haben wir gegen die Privatisierung des Hauses gekämpft. Wir haben uns organisiert und wir haben es geschafft! Das wäre ohne die Unterstützung durch stadtpolitische Initiativen wie Bizim-Kiez und die Berliner Regionalberatung des Mietshäusersyndikats, Freunde, Nachbarn und vielen anderen nie möglich gewesen.


Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für das Haus Wrangelstr. 66 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer neuen kommunalen Wohnungspolitik gemacht. Nie zuvor wurde in Friedrichshain-Kreuzberg das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt. In Städten wie Hamburg und München, die ähnlich wie Berlin mit Tendenzen der Aufwertung von Kiezen und Verdrängung von Mieter_innen konfrontiert sind, kommt das Instrument des Vorkaufsrechts schon länger zum Einsatz. Vorausgegangene Versuche in Berlin sind bisher meist gescheitert. Mit dem Fall „Wrangelstr. 66“ sichert der Bezirk nicht nur bezahlbaren Wohnraum in einem Kiez, er schlägt auch ein neues Kapitel kommunaler Wohnungspolitik auf. Das Paradigma der Privatisierung von Mietwohnungen in angesagten Kiezen hat eine Niederlage erfahren und das Haus in der Wrangelstr. 66 wird Gemeingut!


Die Wrangelstr. 66 steht aber auch für eine ganz andere Stadtpolitik. In dem der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrgenommen hat, hat er den Weg für ein Modellprojekt freigemacht, in dem Mieter_innen gemeinsam mit der öffentlichen Hand soziale Wohnungs- und Stadtpolitik gestalten können. Ein solches Modell weiterzuentwickeln – nicht nur für die Wrangelstraße 66 – sollte jetzt das Augenmerk aller Beteiligten sein.


Wir Mieter_innen der Wrangelstr. 66 werden auf jeden Fall
weiter dafür kämpfen.

Vielen Dank!
Mieter_innengemeinschaft Wrangelstr. 66

Der Präzedenzfall ist offiziell etabliert – die Gewobag kauft das Haus *Wrangel Str.66* im Rahmen des kommunalen Vorkaufrechtes

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