Gericht schützt Mieter vor Kündigungen wegen Eigenbedarf

„Berlin.  Das Berliner Kammergericht hat den Schutz von Mietern bei Eigenbedarfskündigungen der Wohnungseigentümer gestärkt. Kein Bewohner muss vor dem Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist – vom Erwerb der Immobilie an gesehen – die Wohnung verlassen.

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Die Richter hielten die Berufung eines Vermieters gegen ein Urteil aus erster Instanz für unbegründet. Er wollte einen Mieter herausklagen. Die Kammer bestätigte die vom Senat 2013 eingeführte Sperrfrist auch für solche Fälle, in denen die Wohnungen schon vor dem Inkrafttreten der besonderen Berliner Kündigungsschutzklausel erstmals in Eigentum umgewandelt worden waren. Die Koalition hatte den Mieterschutz von sieben auf zehn Jahre erweitert.“

Der ganze Artikel online in der Berliner Morgenpost – 9.4.16