Probe aufs Exempel: Bezirk will zum ersten Mal Vorkaufsrecht bei Hausverkauf ausüben – Wrangelstr. 66

Ende Oktober 2015
in der Berliner Woche:


Friedrichshain-Kreuzberg. In Milieuschutzgebieten müssen Wohngrundstücke, die den Besitzer wechseln sollen, zunächst dem Bezirk angeboten werden. Damit sollen Spekulationen mit Immobilien zumindest abgemildert werden. Der Bezirk will diese Möglichkeit jetzt zum ersten Mal anwenden. Und zwar in der Wrangelstraße 66. Dort bekamen die Mieter Ende Juli mitgeteilt, dass ihr Haus verkauft wird und die Wohnungen als Eigentumswohnungen angeboten sind. Die Bewohner könnten ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, also die eigenen Appartements erwerben, allerdings unter anscheinend ungünstigeren Bedingungen als beim avisierten Gesamtverkauf. Nicht nur deshalb sahen die Betroffenen einen Fall von Spekulation. Der bezieht sich auch darauf, dass nach ihren Informationen zumindest eine Person sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer eine Rolle spielt. Außerdem würden mehr als zehn der insgesamt 30 Wohnungen im Haus teilweise schon lange leer stehen, was auf Zweckentfremdung schließen lasse.

Die Mieter haben danach erreicht, dass ein Eintrag ins Grundbuch über den Verkauf der Wohnungen bis zu einer Stellungnahme des Bezirksamts unterbleibt. Damit war das auch direkt im Spiel und ist bereit, den Ball aufzunehmen, wie Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis90/Grüne) am 21. Oktober im Stadtplanungsausschuss erklärte. Gleichzeitig machte er deutlich, dass es einige Unwägbarkeiten gebe und der Ausgang des Verfahrens unsicher sei.

Da wäre zunächst der knappe Zeitrahmen. Bis spätestens Anfang Dezember muss der Bezirk sein Vorkaufsrecht kundgetan haben. Dafür braucht er aber einen Partner, der das Grundstück übernimmt. Denn für den eigenen Erwerb fehlt ihm das Geld. Anbieten würden sich städtische Wohnungsbaugesellschaften. Dort wurde aber anscheinend bereits abgewunken. Die Mieter erklärten, sie seien mit zwei interessierten Stiftungen in Kontakt. Die wollten aber zunächst den Preis wissen.

Außerdem wird der Vorstoß des Bezirks wohl in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden. Auch das müsse zur Not ausgefochten werden, meinte eine Mehrheit im Ausschuss. tf

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