Antrag B90/Grüne: Umwandlungsverordnung stärken – Ausnahmen abschaffen

10414401_537693953028031_7142955353543055448_n

Zum Antrag: Drucksache: bv17-0281-v

 
17. Wahlperiode
Drucksache 17/2449

16.09.2015
Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen

Umwandlungsverordnung stärken- Ausnahme abschaffen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus hält die konsequente Eindämmung von Immobilienspekulati
on durch die Umwandlung von Miet in Eigentumswohnungen für dringend geboten. Die Einführung einer Umwandlungsverordnung in Berlin entspricht diesem Anliegen. Um die Umwandlungsverordnung noch schlagkräftiger zu machen und den Mieternnenschutz vor Verdrängung zu stärken, wird der Senat beauftragt, sich mittels Bundesratsinitiative für folgende Änderung des § 172 Baugesetzbuches einzusetzen:
Die in Absatz 4 unter Nummer 6 genannte Ausnahme vom Umwandlungsverbot (eine Umwandlung von Miet in Eigentum ist trotz Umwandlungsverordnung möglich, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum die Wohnungen nur an die Mieter/innen zu veräußern) wird gestrichen.

Berlin, den 3. September 2015
Pop   Kapek   Schmidberger   Otto
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen